Personenverkehr gewerblich - Genehmigung


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für Gemeinde Schmitten

Taxi- und Mietwagenkonzessionen 

Wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt (ordnungsamt@schmitten.de)

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen

Wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde des Hochtaunuskreises in Bad Homburg v.d.Höhe

Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen

Wenden Sie sich bitte an das für den Sitz des Unternehmens zuständige Regierungspräsidium (Darmstadt, Gießen oder Kassel)

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende