Schiedsmann

SCHIEDSMANN

Kleinere Reibereien und nachbarschaftliche Meinungsverschiedenheiten können mitunter zu großen Ärgernissen ausarten. Dafür, dass solche alltäglichen Auseinandersetzungen die arg strapazierte Justiz nicht über Gebühr in Anspruch nehmen und Gerichte nicht mit einer überflüssigen Prozessflut überschwemmt werden, dafür sorgen in Hessen Schiedsmänner und -frauen als Organe der Rechtspflege.

In der Gemeinde Schmitten bemühen sich Thomas Willroth aus dem Ortsteil Hunoldstal als Schiedsmann und Albert Jung aus Oberreifenberg als sein Stellvertreter um die notwendige „Ruhe an der Streitfront". Beide wurden vom Schmittener Gemeindeparlament als Schiedspersonen gewählt und vom Amtsgericht Königstein in dieses Amt berufen. Zu den Aufgaben der Schiedspersonen gehören die Streitschlichtung bei bestimmten strafrechtlichen Tatbeständen wie zum Beispiel Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung. In Zivilsachen gehört die Streitschlichtung genauso zum Zuständigkeitsbereich der Schiedsperson wie Streitigkeiten über bestimmte Ansprüche aus dem Nachbarschaftsrecht.

Thomas Willroth bringt als langjähriges hauptamtliches Betriebsratsmitglied bei der Lufthansa Technik AG die notwendige professionelle Erfahrung in diesem Geschäft mit: „Der Rechtsfrieden kann nur wiederhergestellt werden, wenn beide Parteien zur Versöhnung bereit sind und eine gemeinsame Lösung des Streits akzeptieren. Das war auch stets mein Credo bei Tarifauseinandersetzungen - das Beharren auf starren Positionen ist meistens nicht zielführend". Willroth sieht sich denn auch in der Rolle des Vermittlers, eines unabhängigen und unparteiischen Dritten, der auf eine gütliche Einigung hinzuwirken versucht, ehe die Streitsache in einer Gerichtsverhandlung mit einem unter Umständen sehr kostenaufwendigen Privatklageverfahren endet. „Dies erfordert nicht nur sehr viel Einfühlungsvermögen, Verständnis und Geduld, sondern auch spezielle Rechtskenntnisse, zumal in der heutigen Zeit viele ,Parteien' auch anwaltlich vertreten sind", weiß Willroth zu berichten. Als ehemaliges Betriebsratsmitglied und Mediator bei Konfliktgesprächen hat er hier natürlich einen beträchtlichen Vorteil was die „Streitkultur“ betrifft. Bleibt jedoch der so genannte Sühneversuch trotz aller Bemühungen des Schiedsmannes erfolglos, dann erhält der Antragsteller ein als Sühnebescheinigung bezeichnetes Zertifikat, welches Voraussetzung für die Erhebung einer Privatklage ist. „Mir liegt jedoch viel daran, Rechtsprobleme einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen und damit zum friedlichen Miteinander beizutragen", so der gebürtige Lübecker, der in Hunoldstal wohnt und sich zudem in seiner Freizeit kommunalpolitisch bei der FWG betätigt. „Auch hier gilt manchmal das Motto: Schlichten statt Richten." meint er augenzwinkernd.