Ukraine - Schmitten hilft!

UKRAINE - SCHMITTEN HILFT!


Ankunft und Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine

Geflüchtete, die im Hochtaunuskreis ankommen und keine Unterkunft bei Freunden oder Bekannten haben, wenden sich an die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH) in Gießen: Ankunftshalle (Abteilung VII), Rödgener Straße/Ecke Lufthansastraße, 35394 Gießen.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich an ukraine@hochtaunuskreis.de oder melden sich telefonisch unter 06172 9994994 (Das Telefon ist von Montag bis Freitag von 09:00 – 15:00 Uhr besetzt).

Wichtige Information für Geflüchtete mit Unterkunft: Geflüchtete aus der Ukraine, die bei Freunden, Verwandten oder anderen Privatpersonen unterkommen können, müssen sich nicht in der EAEH registrieren. Sie können vor Ort über das Einwohnermeldeamt, die Ausländerbehörde und Sozialbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen. Sie haben dadurch keinen Nachteil.

Registrierung von Ukraine-Flüchtlingen nach Bezug einer Unterkunft (Privat oder in Gemeinschaftsunterkünften)

1. Schritt: Anmeldung beim Einwohnermeldeamt in Schmitten

Hierzu benötigen Sie Reispässe / Geburtsurkunden und Wohnungsgeberbescheinigung. Eine Kopie der Unterlagen können Sie an einwohnermeldeamt@schmitten.de senden. Im besten Fall kann eine Meldebescheinigung erstellt werden, ohne dass jemand ins Rathaus kommen muss. Falls dies doch notwendig ist, melden sich die Kollegen vom Einwohnermeldeamt zwecks Terminvereinbarung. Ohne Meldebescheinigung erhalten Sie keine Leistungen zum Lebensunterhalt.

Die Mitarbeiter des Einwohneramtes bitten darum, wenn möglich, bitte auch alle weiteren Anfragen ausschließlich per E-Mail zu senden. Bitte haben Sie ein wenig Geduld bis zur Antwort. Jede Anfrage wird bearbeitet!

2. Schritt: Anmeldung bei der Ausländerbehörde des Hochtaunuskreises

Aufenthalt mitteilen bei der Ausländerbehörde des Hochtaunuskreises: Dazu bitte eine Kopie der Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt und Kopien von Pässen oder Geburtsurkunden an die folgende E-Mail-Adresse senden: ukraine@hochtaunuskreis.de

Die Anmeldung ist wichtig, um (perspektivisch) Leistungen zu erhalten oder sich länger in Deutschland aufzuhalten. 

Adresse:

Hochtaunuskreis - Ausländerbehörde

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg vor der Höhe

3. Schritt: Registrierung und Auszahlung von Sozialleistungen (wenn notwendig)

Seit dem 01.06.2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine, mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehungsweise nach dem SGB XII.

Für diese Leistungen muss ein separater Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt werden. Hierfür werden folgende Dokumente benötigt:

1. Vereinfachter Antrag auf Leistungen nach dem SGB II

2. Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft

3. Mitgliedsbescheinigung einer Krankenkasse in Deutschland für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft

Mit dem Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II können geflüchtete Personen bei öffentlich-rechtlichen Krankenkassen pflichtversichert werden. Bei der Krankenkasse besteht freie Wahl und man kann sich dort anmelden. Die Ausübung des Wahlrechts sollte bereits im Antrag angegeben werden. Die Anmeldung bei einer Krankkasse kann dann nach der Antragstellung erfolgen und die Unterlagen nachgereicht werden.

4. Kontoauszüge der deutschen Bankverbindungen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft seit der Einreise in Deutschland

5. Nachweis über die Beantragung von Kindergeld bei der Familienkasse (Kopie des Antrages) oder Bescheid der Familienkasse, wenn dieser bereits vorliegt

 Kindergeld für Geflüchtete aus der Ukraine

6. Sollte bereits ein Mietvertrag abgeschlossen worden sein, ist eine Kopie vorzulegen

Damit Sie lückenlos Sozialleistungen erhalten, ist es wichtig möglichst schnell den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an das Jobcenter zu schicken:

Kommunales Jobcenter Hochtaunus

– Team Ukraine –

Kommunales Jobcenter Hochtaunus

Ludwig-Erhard-Anlage 1–5

61352 Bad Homburg v. d. Höhe

+49 6172 999-8999

Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf der Informationsseite des Kommunalen Jobcenter Hochtaunus:

 Informationen KJC Hochtaunus

Deutschkurse

Geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer erhalten an der vhs Hochtaunus schnelle und praktische Hilfe. 
Mehr Informationen erhalten Sie hier:

Volkshochschule Hochtaunus

Füllerstraße 1

61440 Oberursel

+49 6171 5848-0

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Außenstelle Schmitten

Assistentin vhs in Schmitten   

Integrationskurse

Geflüchtete aus der Ukraine können auf Antrag beim BAMF kostenfrei an einem Integrationskurs teilnehmen.

Folgendes wird für den Antrag benötigt: Antrag, Kopie Reisepass, Kopie Aufenthaltstitel (oder eine Registrierung mit Vermerk „§24 AufenthG“)

Senden Sie diese Unterlagen bitte an:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Ursulum 20

35396 Giessen

Schulbesuch

Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus der Ukraine muss immer über das Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) des Staatlichen Schulamtes geschehen.

Zur Anmeldung wird benötigt

  • Kopie vom Ausweis
  • Kopie der Anmeldebescheinigung
  • Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten/Familienangehörigen

Übersenden per E-Mail an: NDHS.SSA.BadVilbel@kultus.hessen.de

Nachdem die ABZ-Mitarbeiter die Unterlagen überprüft haben, erfolgt zeitnah eine Rückmeldung an die betreffenden Familien und Schulstandorte.

Weitere wichtige Informationen zur Anmeldung in Schulen finden Sie hier:

Schuluntersuchung

Die Schuluntersuchungen finden im Auftrag des Staatlichen Schulamts durch das Gesundheitsamt statt. Für eine Koordination werden die Personen per E-Mail gesundheitsamt@hochtaunuskreis.de gemeldet. Das Gesundheitsamt entscheidet dann selbständig über den Ort der Untersuchung, um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten.

Alle aus der Ukraine stammenden Kinder und Jugendliche können ohne vorherige amtsärztliche Untersuchung in der Schule aufgenommen werden. Das Gesundheitsamt wird die notwendige Untersuchung zeitnah und unkompliziert nachholen. Die Anmeldung beim Gesundheitsamt erfolgt über die Schulen.

Der Nachweis eines Impfschutz vor Masern ist bei der Aufnahme in einer Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Kita/Schule) ist nach Vorgabe des HMSI für Kinder aus der Ukraine nicht zwingend erforderlich. Die Impfung kann nachgeholt werden.


Ukraine - Schmitten hilft! - Ehrenamtliche Hilfe in Schmitten

Privatpersonen engagieren sich und unterstützen ehrenamtlich und haben sich als Ukraine - Schmitten hilft! vernetzt.

Kontakt über die Koordinatoren:

Dr. Daria Steiner und Dr. Felix Steiner per E-Mail an ukraine@schmitten.de