INFORMATIONEN ZUM BEVÖLKERUNGSSCHUTZ

In Zusammenarbeit mit den Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Schmitten im Taunus möchten wir Sie hier zukünftig über Hilfen zum Eigenschutz und zum Bevölkerungsschutz allgemein informieren. 

Die Städte und Gemeinden im Hochtaunuskreis haben zusammen mit dem Katastrophenschutz Vorbereitungen getroffen hinsichtlich eventueller Stromausfall-Szenarien. Auf dieser Seite informieren wir Sie, wo Sie im Ausnahmefall Informationen und Hilfe erhalten und was Sie selbst tun können, um Eigenvorsorge zu betreiben, um sich im Notfall selbst helfen zu können.

Leuchtturmkonzept

Bei einem Stromausfall, dessen Ursache auf eine Störung im Stromnetz zurückzuführen ist, das ein größeres Gebiet umfasst, fallen aufgrund der modernen Kommunikationstechnik (Voice over IP) die Telefonfestnetzverbindungen sofort aus. Auch die Mobilnetzverbindungen funktionieren nicht mehr zuverlässig, da es zum einen zur Überlastung des Mobilnetzes kommt und zum anderen das Mobilnetz an den überwiegenden Stellen nur batteriegepuffert ist und nicht über eine Notstromversorgung verfügt.

Im Notfall ist kein Absetzen eines Notrufes über die 112 bzw. 110 mehr möglich.

Aufgabenstellung  eines Leuchtturmes

Feuerwachen und Feuerwehrgerätehäuser sind eingeplant als sogenannte „Leuchttürme“ als Anlaufstelle für die Bevölkerung, da sie grundsätzlich im Ereignisfall automatisch besetzt werden und über eine Kommunikationsverbindung, via Satellit zur zentralen Einsatzleitung, verfügen.

Hinweis: Im Bedarfsfall ist die Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger aus Hunoldstal sowie Brombach das Dorfgemeinschaftshaus in Brombach.

Verwaltungsstab im Krisenfall

"Aufgabe und Zweck des Verwaltungsstabes ist es, unter den eventuell zeitkritischen Bedingungen eines Ereignisses umfassende verwaltungstypische Entscheidungen schnell, ausgewogen und unter Beachtung aller notwendigen zu berücksichtigenden Gesichtspunkte zu treffen." vgl. "Rahmenempfehlung Aufstellung, Aus- und Fortbildung von Verwaltungsstäben in kreisangehörigen Gemeinden" (Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)

Der Verwaltungsstab der Gemeinde Schmitten im Taunus ist im Krisenfall über die Feuerwache Arnoldshain erreichbar. Die Mitglieder sind: Julia Krügers (Bürgermeisterin), André Sommer, Michael Heuser, Marius Müller-Braun und Hartmut Müller (Erster Beigeordneter).

Warntag

Am 8. Dezember 2022 fand auch in der Gemeinde Schmitten im Taunus der bundesweite Warntag statt. An diesem Aktionstag erprobten Bund und Länder sowie die teilnehmenden Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden in einer gemeinsamen Übung ihre Warnmittel.

Auf diese Weise wurden die technischen Abläufe im Fall einer Warnung und auch die Warnmittel selber auf ihre Funktion und auf mögliche Schwachstellen hin überprüft. Während beim ersten Warntag in Schmitten alle Sirenen ausgelöst hatten, war dies am 8. Dezember nicht der Fall. Der Grund liegt in der laufenden Umrüstung auf Sirene 24 digital. Sobald die Umrüstung abgeschlossen ist, planen die Feuerwehren der Gemeinde Schmitten zusammen mit dem Rathaus im Frühjahr 2023 einen „Schmittener Warntag“, um zu überprüfen, dass das System funktioniert. Hierüber wird zu gegebener Zeit informiert. Auch aktuell ist die Warnung der Bevölkerung in Schmitten gegeben: Die Sirenen können von den Feuerwehren manuell ausgelöst werden. Zudem kann die Feuerwehr per Fahrzeug und Lautsprecherdurchsagen in den Ortsteilen informieren.

Was sind Warnmittel?

Warnmittel sind für den Menschen unmittelbar zur Verfügung stehende „Endgeräte“ oder Anwendungen, über die eine Warnmeldung ausgegeben bzw. über die alarmiert werden kann (z. B. Radio, Fernsehen, Internetseiten, Social Media, digitale Stadtanzeigetafeln, Warn-Apps, Lautsprecherwagen oder Sirenen).

Um Menschen in Deutschland sicher vor einer drohenden Gefahr zu warnen, nutzen Bund und Länder eine Vielzahl an Warnmitteln.

Das dahinter steckende Prinzip ist: je mehr Warnmittel in den Warnmittelmix einbezogen werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Warnmeldung die gewünschten Empfängerinnen und Empfänger erreicht. Auch wenn ein Warnmittel ausfallen sollte oder nicht wahrgenommen wird.