Abfallentsorgung

ABFALLENTSORGUNG


 Wir weisen darauf hin, dass überfüllte Restmülltonnen ab April 2025 nicht mehr entsorgt werden und somit keine Leerung stattfindet. 
Das für die Abholung der Restmülltonnen zuständige Entsorgungsunternehmen hat darauf hingewiesen, dass es mittlerweile sehr häufig zu Überfüllungen der Restmülltonnen an den Entsorgungsterminen kommt.
Gemäß Abfallsatzung der Gemeinde Schmitten entbindet das Bereitstellen überfüllter Behälter die Gemeinde von der Verpflichtung zur Einsammlung und Abfuhr. Abfallgefäße dürfen nur so weit gefüllt werden, dass sich ihre Deckel gut schließen lassen.
Sollten die vorhandenen Tonnen nicht ausreichen, können weitere beim Steueramt beantragt werden. Es besteht auch die Möglichkeit im Rathaus (Gemeindekasse) Restmüllsäcke zu kaufen. Nur diese werden mitgenommen, wenn sie neben der Restmülltonne platziert werden. Außerdem kann Restmüll auch kostenpflichtig beim Wertstoffhof Brandholz entsorgt werden.

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