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Wahlen
WAHLEN
Beantragung der Briefwahlunterlagen zur Bürgermeisterwahl 2026
Die sogenannten Direktwahlen müssen immer dann stattfinden, wenn die Amtszeit der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters abläuft. Sie finden daher nicht an einem landeseinheitlichen Termin statt. Den Wahltermin und den Termin einer möglichen Stichwahl legt die zuständige kommunale Vertretung (Gemeindevertretung) fest.
Es handelt sich um eine Mehrheitswahl, bei der jede und jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme hat. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.
Die letzte Bürgermeisterwahl fand am 01. November 2020 statt. In diesem Jahr ist der 23. August 2026 der Wahltermin.
Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) ist, das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde den Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt hat, ohne einen Wohnsitz zu haben.
Die Wahlbenachrichtigungen müssen Ihnen bis zum 02.08.2026 zugegangen sein. Sollte Ihnen diese bis zum 02.08.2026 nicht zugestellt worden sein, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an den Bürgerservice (Wahlamt) unter der 06084 / 4651 oder 4662.
Auf dieser Wahlbenachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zu Ihrem Wahlbezirk und der laufenden Nummer im Wählerverzeichnis.
Briefwahlunterlagen können
online, schriftlich per Post, per E-Mail oder persönlich vor Ort
beantragt werden.
Telefonisch ist keine Antragstellung möglich!
Online:
Ab dem 13.07.2026 ist eine Online-Beantragung unter folgendem Link möglich:
Die Übermittlung der Daten bei der Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Schriftlich:
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist der Antrag bereits vorbereitet. Bitte vollständig ausfüllen und frankiert an die Gemeinde Schmitten im Taunus senden oder persönlich in den Briefkasten werfen.
Anschrift: Rathaus, Wahlamt, Parkstr. 2, 61389 Schmitten im Taunus
E-Mail:
Senden Sie uns formlos einen Antrag per E-Mail und geben Sie darin Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift an.
wahlen@schmitten.de
Persönliche Beantragung im Rathaus:
Ab dem 13.07.2026 können Sie den Antrag auf Briefwahlunterlagen im Rathaus in den Öffnungszeiten persönlich stellen und die Unterlagen direkt in Empfang nehmen. Es besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen vor Ort in einer Wahlkabine auszufüllen und direkt in die Briefwahlurnen einzuwerfen. So besteht keine Gefahr, dass Ihre Unterlagen aufgrund von Postlaufzeiten nicht rechtzeitig bis zum Wahltag 18.00 Uhr im Wahlamt vorliegen.
Öffnungszeiten zur Beantragung der Briefwahl.
Montag
Von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag
Von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch
Von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
Von 08:30 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
Von 08:30 bis 12:00 Uhr
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