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Ordnungsamt und Straßenverkehrsbehörde
Öffnungszeiten
Montags bis Freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Zuständigkeiten
- Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
- Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Gaststättengewerbe: Vorübergehender Betrieb aus besonderem Anlass
- Gefährliche Hunde
- Personenverkehr gewerblich - Genehmigung
- Plakatierungen
- Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Verkehrsüberwachung
- Verwarnungsgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Anmerkungen