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Wasserampel schaltet in Grävenwiesbach und Schmitten im Taunus auf ROT | Angesichts angespannter Lage appellieren Usingen, Neu-Anspach, Grävenwiesbach und Schmitten zur Einstellung von Gartenbewässerungen
Die Lage bei der Trinkwasserversorgung in Teilen des Usinger Lands hat sich weiter verschärft. Nachdem die Wasserbeschaffungsverbände (WBV) und Kommunen bereits am 24. Juni die Wasserampeln auf GELB stellen mussten, zwingen die anhaltende Trockenheit und extrem hohe Verbräuche nun zu weiteren Schritten: In den Gemeinden Grävenwiesbach und Schmitten im Taunus wurde die Wasserampel offiziell auf ROT umgestellt. In Usingen und Neu-Anspach wird die Entwicklung des Wasserverbrauchs derzeit intensiv beobachtet.
Nachtverbräuche verdoppelt: Automatische Bewässerung gefährdet Versorgung
Hauptgrund für die Verschärfung sind neben der sinkenden Ergiebigkeit der Brunnen und Schürfungen vor allem die teils massiven Wasserentnahmen in den Nachtstunden. Viele Haus- und Gartenbesitzer nutzen automatische Bewässerungsanlagen, was die Netze an ihre Belastungsgrenzen bringt. In einigen Gebieten haben sich die Verbräuche in den letzten Tagen verdoppelt.
Was zudem die Arbeit der örtlichen Wasserwerke erschwert, zeigt ein aktuelles Beispiel aus Schmitten:
In der Nacht von Sonntag auf Montag detektierte die Bereitschaft des Wasserwerkes einen ungewöhnlich hohen Minimalverbrauch von 5 bis 6 m³ pro Stunde im Bereich Galgenfeld. Nach einer mehrstündigen Suche in der Nacht nach einem vermeintlichen Rohrbruch mit Einsatz einer externen Firma zur Netzanalyse stoppte der Fluss abrupt – ein klarer Beleg für eine programmierte, großflächige Nachtbewässerung.
Generelles Entnahmeverbot in den Nachtstunden gefordert
Um eine ausreichende Trinkwasserversorgung in der anhaltenden Trockenperiode zu gewährleisten, und echte Wasserrohrbrüche schnell und präzise in den Nachtstunden identifizieren und beheben zu können, richten die Wasserversorger einen dringenden Appell an die Bevölkerung: In den Nachtstunden von 0:00 Uhr bis 05:00 Uhr muss ein generelles Entnahmeverbot von Trinkwasser eingehalten werden. Dies gilt strikt für:
- Jede Form der Garten- und Rasenbewässerung,
- Die automatische oder manuelle Nachspeisung von Zisternen,
- Das Befüllen von Pools, Schwimmbecken und Teichen.
Gartenbesitzer und Hauseigentümer werden eindringlich aufgefordert, ab sofort komplett auf großzügige Bewässerungen von Rasenflächen und Ziergärten mit Trinkwasser zu verzichten. Die Bewässerung von Nutzgärten und Beeten darf ausschließlich auf das absolut Notwendigste beschränkt und vorrangig mit gesammeltem Regenwasser aus Zisternen durchgeführt werden. Wer einen erhöhten Wasserbedarf hat, etwa nach Neuanlage eines Gartens, sollte dringend mit dem örtlichen Wasserwerk Kontakt aufnehmen.
Lebensmittel Nr. 1 gemeinsam schützen
„Wir müssen die Wasserampel in den ersten Kommunen auf Rot stellen, in der dringenden Hoffnung, alle Verbraucher zum Nachdenken und zu einem sorgsamen Umgang mit unserem Lebensmittel Nummer 1 zu bewegen“, betonen die Verantwortlichen der Kommunen Usingen, Neu-Anspach, Grävenwiesbach und Schmitten. Da meteorologisch absehbar kein ergiebiger Regen gemeldet ist, kann die Versorgungssicherheit für die Allgemeinheit nur dann aufrechterhalten werden, wenn jede vermeidbare Entnahme aus dem Trinkwassernetz ab sofort unterbleibt.
Herausgeber und Absender:
- Beteiligte Kommunen: Usingen, Neu-Anspach, Schmitten im Taunus, Grävenwiesbach
