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Waldbrandgefahr aktuell gering - Offenes Feuer und Rauchen im Wald bleiben dennoch ganzjährig verboten
Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe für den Hochtaunuskreis liegt derzeit auf einem niedrigen Niveau. Die Gemeinde Schmitten weist dennoch ausdrücklich darauf hin, dass die gesetzlichen Verhaltensregeln im Wald unabhängig von der jeweiligen Gefahrenstufe ganzjährig gelten.
„Eine niedrige Gefahrenstufe bedeutet nicht, dass im Wald offenes Feuer oder Rauchen erlaubt wären. Das Verbot gilt unabhängig von Wetterlage und Jahreszeit - das ist vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht bewusst", erklärt Bürgermeisterin Julia Krügers.
Nach § 25 des Hessischen Forstgesetzes (HFG) ist es im Wald sowie in einer Entfernung von weniger als 100 Metern zum Wald ganzjährig untersagt, offenes Feuer zu entzünden oder zu unterhalten sowie zu rauchen. Dieses Verbot besteht unabhängig davon, ob eine erhöhte Waldbrandgefahr besteht oder nicht, und gilt somit auch bei aktuell entspannter Lage fort.
Ausgenommen sind lediglich behördlich zugelassene und entsprechend ausgewiesene Feuer- und Grillstellen.
Die Gemeinde Schmitten bittet Waldbesucherinnen und Waldbesucher, Erholungssuchende sowie Anwohnerinnen und Anwohner, sich unabhängig von der aktuellen Gefahrenstufe an diese Regelung zu halten und verdächtige Rauch- oder Brandentwicklungen umgehend über den Notruf 112 zu melden.
Über eine etwaige Erhöhung der Waldbrandgefahrenstufe und daraus resultierende zusätzliche Maßnahmen wird die Gemeinde gesondert informieren.
