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Trinkwassernotstand verlängert bis 30.09.2022
Verlängerung Feststellung Trinkwassernotstand gemäß § 1 (2) der Gefahrenabwehrverordnung

Da sich die aktuelle Situation der Schmittener Trinkwasserreserven nicht verbessert hat, muss der Trinkwassernotstand leider verlängert werden, so Bürgermeisterin Julia Krügers.
Der Trinkwassernotstand wird für den Zeitraum vom 01.09.2022 bis zunächst 30.09.2022 festgesetzt.