Neubesetzung der Integrationskommission


Um die Interessen der in Schmitten im Taunus lebenden Einwohnerinnen und Einwohnern mit Migrationshintergrund zu vertreten und sich für deren Belange einzusetzen, gibt es in der Gemeinde Schmitten im Taunus seit dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 31.08.2020 eine so genannte Integrations-Kommission.

Wer an einer Mitarbeit in dieser Kommission interessiert ist, kann sich bis zum 17.05.2026 im Wahlamt der Gemeinde Schmitten, E-Mail wahlen@schmitten.de, Telefon 06084 4662 melden.

Wählbarkeit

Wählbar als Mitglied der Integrationskommission sind ausländische Einwohner, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben. Wählbar als Mitglied der Integrationskommission sind auch Personen mit Migrationshintergrund die in Deutschland eingebürgert worden sind oder die zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.

Aufgaben

Der Gemeindevorstand unterrichtet die Integrationskommission über Angelegenheiten, deren Kenntnis zur Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Soweit erforderlich tritt die Integrationskommission viermal im Jahr zusammen.

  • Die Integrationskommission berät die Organe und hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die ausländischen Einwohner betreffen.
  • Die Integrationskommission ist in allen wichtigen Angelegenheiten zu hören, die ausländische Einwohner betreffen.
  • Gemeindevertretung und Gemeindevorstand können, Ausschüsse müssen in ihren Sitzungen die Integrationskommission zu den Tagesordnungspunkten hören, die Interessen der ausländischen Einwohner berühren.
  • In allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, kann die Integrationskommission Anträge an die Gemeindevertretung richten.

Zusammensetzung

Die Integrationskommission besteht aus der Bürgermeisterin, einem Mitglied des Gemeindevorstands, einem Mitglied der Gemeindevertretung und mindestens drei sachkundigen Einwohnern.

Den Vorsitz der Integrations-Kommission führt die Bürgermeisterin gemeinsam mit einem von der Personengruppe der sachkundigen Einwohner gewählten Co-Vorsitzenden.

Wahl

Die sachkundigen Einwohner*innen werden von der Gemeindevertretung am 24.06.2026 gewählt. Für den Fall, dass Bewerbungen nicht in ausreichender Zahl abgegeben werden, soll die Gemeindevertretung Vorschläge machen. Die Hälfte der Gewählten soll weiblichen Geschlechts sein. Außerdem soll bei der Wahl nach Möglichkeit die Pluralität der ausländischen Einwohner berücksichtigt werden.