Gemeindevorstand weist Vorwürfe der FWG zurück

Stellungnahme Gemeindevorstand Schmitten im Taunus zur Berichterstattung „Protest gegen „futuristischen Wohnblock“ vom 9. Januar 2023

Der Gemeindevorstand stellt klar: Die Zuständigkeit auf Seiten der Gemeinde Schmitten liegt klar beim Gemeindevorstand, da es sich um ein privates Vorhaben auf einem privaten Grundstück handelt. Damit wird es auch nicht öffentlich beraten. Das immer noch andauernde Bauantragsverfahren insgesamt liegt in der Verantwortung des Hochtaunuskreises.

Es sei verständlich, dass die Öffentlichkeit interessiert ist, wie und wann es an der unschönen Brachfläche an der Kanonenstraße in Punkto Bebauung weitergeht. Aber da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, habe der Gemeindevorstand nicht informieren können, zumal ohne Absprache mit dem Vorhabenträger. Dass das Projekt als „Neubauvorhaben mit vollständiger Bauplanung“ von einer Immobilienfirma in Oberursel seit Ende vergangenen Jahres im ImmoScout24 zum Kauf angeboten wird und viele Bürgerinnen und Bürger so von dem Vorhaben erfahren haben ist zugegeben ungeschickt, allerdings rein privatrechtlich und nicht in der Hoheit des Gemeindevorstands.

Irritiert zeigt sich der Gemeindevorstand allerdings über die Vorwürfe der FWG in der Berichterstattung „Protest gegen „futuristischen Wohnblock“ vom 9. Januar 2023 und weist diese entschieden zurück. Insbesondere die Einfügung gemäß Paragraf 34 des Baugesetzbuches wurde intensiv geprüft und mittlerweile für gegeben beschieden. Dass Geschmäcker verschieden sein können, sei klar. An die Öffentlichkeit zu gehen und erst einige Tage danach eine Anfrage zu den Tatsachen an den Gemeindevorstand zu stellen ist bedauerlich. Verwehren tut sich der Gemeindevorstand gleichzeitig deutlich gegen die Unterstellungen gegenüber der Bürgermeisterin. Diese sind unwahr und Gemeindevorstand und Bürgermeisterin fordern Herrn Armin Diers entschieden auf, diese in Zukunft zu unterlassen, da sich die Bürgermeisterin ansonsten rechtliche Schritte vorbehält.  Einer Bürgermeisterin kommt bei der Beurteilung fremder Bauvorhaben in der Gemeinde keine eigene Zuständigkeit oder eigene Entscheidungsbefugnis zu. Den Eindruck, den Herr Diers erwecken will ist falsch.

Das Baugrundstück war bereits Gegenstand mehrerer informeller Gespräche und Anfragen bei der Gemeinde. Dabei hat die Gemeinde stets auch auf eine ortsbildverträgliche und nicht übermäßig verdichtete Bebauung Wert gelegt. Bereits im März 2021 hatte die Verwaltung dem Grundstückseigentümer die Umplanung eines Architektenentwurfs empfohlen und auf die Stellplatzsatzung der Gemeinde hingewiesen. Eine später vom Erwerber gestellte Bauanfrage wurde im September 2021 im Gemeindevorstand behandelt und negativ beurteilt, da sich der damalige Entwurf nicht einfügte. Auch zu dem im Mai 2022 beim Hochtaunuskreis eingereichten Baugesuch hat der Gemeindevorstand sein Einvernehmen zunächst nicht ereilt und Nachforderungen des Bauamts angeregt. Erst zu den im August 2022 der Gemeinde vorgelegten Plänen konnte die Gemeinde ihr Einvernehmen signalisieren. Die Zustimmung im Gemeindevorstand erfolgte einstimmig. Hierauf machte der Bauherr diesen Entwurf zum Gegenstand seines Baugesuchs beim Hochtaunuskreis, dem die Gemeinde dann selbstverständlich ihr Einvernehmen erteilte.

Neben dem Nachweis über die Einfügung gemäß Paragraf 34 Baugesetzbuch und die Erfüllung der Stellplatzsatzung der Gemeinde hat der Gemeindevorstand als positive Merkmale der Planung im Sinne der Gemeinde und der Anwohner vor allem die geplante Tiefgarage gewertet. Die Parkflächen im öffentlichen Raum werden nicht nur nachweislich entlastet, sondern die Fahrzeuge verschwinden unterirdisch komplett aus dem Blickfeld. Dies ermöglicht die Gestaltung der nicht bebauten Flächen auf dem Grundstück mit viel Grün, Bäumen und Sträuchern. Die Terrassen der Wohnungen bringen zusätzliches Grün. Dem Gemeindevorstand gefällt überdies die Absicht des Bauherrn, das Haus in Holzhybridbauweise (Beton und Holz) zu errichten und mit einem extensiven Gründach zu versehen.

Die Kanonenstraße wird durch das Gebäude nach dem Eindruck des Gemeindevorstands aufgewertet. Es sei durchaus üblich, dass sich modernere Gebäude mit einem schlichten und reduzierten Design neben älteren Häusern einfügen, wie zahlreiche Beispiele nicht nur aus Bad Homburg, Oberursel oder Königstein zeigen. Mit dem Angebot von zehn kleineren, barrierefreien Wohneinheiten plus zwei Stadthäusern an der Schellenbergstraße könnte es künftig ein passendes Wohnangebot vor allem auch für Senioren und junge Menschen in zentraler Lage in Schmitten geben. Wie der Hochtaunuskreis über das Baugesuch entscheiden wird, bleibt abzuwarten.