Aufruf für das Regionalbudget 2024 zur Stärkung des Ehrenamts - Förderangebot für Kleinprojekte in der LEADER-Region Hoher Taunus


Gefördert werden Anschaffungen und Investitionen, Materialausgaben und Sachkosten ab einem Beschaffungswert von 410 € netto. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 2.000 € (inkl. MwSt.) und dürfen max. 20.000 € (inkl. MwSt.) pro Einzelprojekt betragen. Die Förderquote beträgt in der Regel 80 % der förderfähigen Kosten inkl. MwSt., bei Vorsteuerabzugsberechtigung des Projektträgers 80 % der Nettokosten. 

Zur Umsetzung schließen die Antragstellenden einen Vertrag mit der Lokalen Aktionsgruppe Hoher Taunus und versichern darin die Einhaltung der Zweckbindungsfrist der Gegenstände für 5 Jahre einzuhalten. Projekte dürfen nicht vor Bewilligung (ca. Mai 2024) begonnen sein. 

Die Projekte müssen dem Allgemeinen Zweck des Förderbereichs 1 Integrierte Ländliche Entwicklung des gültigen GAK-Rahmenplanes, der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung und den Anforderungen dieses Aufrufs entsprechen. Die Auswahl der Projekte erfolgt auf der Grundlage des Aufrufes, der veröffentlichten Projektauswahlkriterien der LAG Hoher Taunus für das Regionalbudget, des Eingangsdatums und der Vollständigkeit der Unterlagen. 

Welche Projekte kommen in Frage?

- In sich abgeschlossene Maßnahmen (keine Finanzierung von größeren Projekten)

- Sachausgaben / Gegenstände / Maschinen zur Erfüllung des Vereinszwecks (z.B. Sportgeräte)

- Ausstattungsgegenstände für Räume / Einrichtungen (z.B. Spielgeräte, Möblierung)

- technische Infrastruktur (z.B. Beamer, Laptop) 

Was kommt nicht in Frage?

- Ersatzinvestitionen (z.B. Erneuerung der Einrichtung)

- Baumaßnahmen und Maßnahmen, die einer Genehmigung bedürfen

- Einzelpositionen unter 410 € netto (z.B. 5 Bildschirme á 390 € netto)

- Versand- oder Frachtkosten

Fristen / Ablauf

Vollständige Projektanträge für den Aufruf sind bis zum 15.02.2024 per E-Mail an regionalmanagement@zukunft-hoher-taunus.de zu richten.

Nach Prüfung der eingegangenen Projekte entscheidet die Lokale Aktionsgruppe im März 2024 über die Projekte, die gefördert werden sollen und stellt den Förderantrag (bis 01.04.2024). Nach Bewilligung durch das Amt für den ländlichen Raum werden die Projektträger informiert. 

Bis 15. September 2024 muss das Vorhaben dann abgewickelt und mit der LAG abgerechnet sein.

Was müssen Vorhabenträger:innen tun?

Für den Aufruf

- Beschreibung des Vorhabens (Projektskizze). Die Projektskizze zum Ausfüllen finden Sie auf der Webseite www.zukunft-hoher-taunus.de (Förderung/Regionalbudget 2024).

- Finanzierungsplan: Vorfinanzierung der kompletten Maßnahme ist notwendig (Nachweis durch Kontoauszug)

- Kosten plausibilisieren (mind. 2 Angaben: Internetrecherche/Angebot)

- Nachweis des Vertretungsrechts der Unterzeichner:innen (Auszug Vereinsregister)

Nach Projektauswahl

- Durchführungsvertrag mit LAG Hoher Taunus abschließen

Nach Bewilligung / Für Abrechnung

- Inventarliste erstellen

- Vorlage Originalrechnungen

- Zahlungsnachweis (Kontoauszug im Original)

- Aussagekräftige Ergebnisdokumentation (Fotos)

- Publizitätsvorschriften beachten

Das Vorhaben muss innerhalb der LEADER-Gebietskulisse Hoher Taunus umgesetzt werden.