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Erhöhte Waldbrandgefahr - Grillverbot im Wald und an öffentlichen Grillstellen
Deshalb gilt bis auf Weiteres:
🔥 Grillen und offenes Feuer sind im gesamten Wald sowie an allen öffentlichen Grillstellen verboten.
Das betrifft insbesondere:
• Holzkohle-, Gas- und Elektrogrills
• Lagerfeuer, Feuerschalen und Fackeln
• das Rauchen im Wald
• das Wegwerfen von Zigarettenkippen
Warum auch bei Regen?
Leichter Regen benetzt nur die Oberfläche. Darunter bleibt es trocken - ein Funke genügt, um einen Brand auszulösen. Bitte helfen Sie mit, unseren Wald zu schützen.
Was Sie tun können
• Verzichten Sie auf jegliches Feuer im Wald und in Waldnähe.
• Werfen Sie keine Zigaretten weg.
• Melden Sie Feuer oder Rauch sofort über den Notruf 112.
Darüber hinaus gilt im Wald ganzjährig ein Rauchverbot. Fahrzeuge sollten ausschließlich auf ausgewiesenen Parkflächen und niemals auf trockenem Gras oder Waldboden abgestellt werden. Waldzufahrten und Rettungswege sind unbedingt freizuhalten, damit Feuerwehr und Rettungsdienste im Einsatzfall ungehindert zufahren können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.
Ihre Gemeinde Schmitten
Julia Krügers
Bürgermeisterin
