Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Bürgermeisterwahl am 23.08.2026


Wahlberechtigte, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, können ihre Unterlagen seit dem 13. Juli 2026 online, schriftlich, per E-Mail oder persönlich im Wahlamt der Gemeinde Schmitten im Taunus beantragen. Telefonische Anträge sind nicht möglich.

Die Wahlbenachrichtigungen müssen Ihnen bis zum 01.08.2026 zugegangen sein. Sollte Ihnen diese bis zum 01.08.2026 nicht zugestellt worden sein, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an den Bürgerservice (Wahlamt) unter der 06084 / 4651 oder 4662.
Auf dieser Wahlbenachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zu Ihrem Wahlbezirk und der laufenden Nummer im Wählerverzeichnis.

Online:
Ab dem 13. Juli 2026 ist eine Online-Beantragung möglich:

Die Übermittlung der Daten bei der Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Die Online-Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich in der Zeit vom 13.07.2026 00:00 Uhr bis 19.08.2026 23:59 Uhr.

Schriftlich:
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist der Antrag bereits vorbereitet. Bitte vollständig ausfüllen und frankiert an die Gemeinde Schmitten im Taunus senden oder persönlich in den Briefkasten werfen.
Anschrift: Rathaus, Wahlamt, Parkstr. 2, 61389 Schmitten im Taunus

E-Mail:
Senden Sie uns formlos einen Antrag per E-Mail und geben Sie darin Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift an.
wahlen@schmitten.de

Persönliche Beantragung im Rathaus:
Ab dem 13. Juli 2026 können Sie den Antrag auf Briefwahlunterlagen im Rathaus in den Öffnungszeiten persönlich stellen und die Unterlagen direkt in Empfang nehmen. Es besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen vor Ort in einer Wahlkabine auszufüllen und in die Briefwahlurnen einzuwerfen. So besteht keine Gefahr, dass Ihre Unterlagen aufgrund von Postlaufzeiten nicht rechtzeitig bis zum Wahltag 18.00 Uhr im Wahlamt vorliegen.