Einbürgerung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
    • Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizerbürger
    • mindestens 8 Jahre Inlandsaufenthalt
    • Unterhaltsfähigkeit
    • ausreichende Deutschkenntnisse
    • staatsbürgerliches Grundwissen
    • keine Mehrstaatigkeit
    • nicht bestraft
    • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung

    Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
     

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten

    Senden Sie uns bitte eine E-Mail mit ihren persönlichen Daten und ihrer Telefonnummer an buergerservice@schmitten.de.

    Information zur Einbürgerung und Antragstellung, sowie die nötigen Formulare erhalten Sie nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.



Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende