Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen

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  • Leistungsbeschreibung

    Wer in Hessen den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Die zuständige Gemeinde stellt diesen auf Antrag aus oder verlängert ihn. Voraussetzung ist, dass eine hessische bzw. in Hessen anerkannte Fischerprüfung bestanden wurde oder Tatbestände vorliegen, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
    Wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer an [siehe Allgemeinverfügung vom 21.07.2011 (StAnz. 32/2011 S. 1035)].
    Falls Sie nicht das Fischereirecht im jeweiligen Gewässer innehaben, benötigen Sie für das Angeln zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des/der Fischereirechtsinhabers-/in bzw. des/der Fischereipächters/-pächterin des Gewässers.
     

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten

    Es gibt folgende Fischereischeine:

    • Jahresfischereischein gilt ein Jahr und kann viermal verlängert werden.

    • Fünfjahres-Fischereischeine gilt 5 Jahre und kann viermal um fünf Jahre verlängert werden, danach ist eine Neuausstellung erforderlich.

    • Zehnjahres-Fischereischein gilt 10 Jahre und kann einmal um 10 Jahre verlängert werden.

    • Für Jugendliche ab 10 Jahren: Jugendjahres-Fischereischeine (bis 15 Jahre) gilt 1 Jahr und kann viermal verlängert werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten
    • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung
    • oder Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer
    • oder Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer
    • oder Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde
    • oder Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei
    • Passbild
    • Ausweisdokument
    • bisheriger Fischereischein
  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten

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