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Wählbarkeitsbescheinigung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde SchmittenWeitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter wahlen.hessen.de
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Lukas Engelmann
- Frau Anette Fischer
- Herr Marius Müller-BraunFachbereichsleiter