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Wählbarkeitsbescheinigung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für Gemeinde SchmittenWeitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter wahlen.hessen.de
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Lukas Engelmann
- Frau Anette Fischer
- Herr Marius Müller-BraunFachbereichsleiter