Reisepass beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.   

    Der Reisepass

    • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
    • hat einen Chip und ist
    • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

    Reisepass für Kinder

    Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.

    Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.

    Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?

    Diesen können Sie weiterverwenden, bis

    • die Gültigkeit ausläuft
    • Angaben nicht mehr zutreffen, ausgenommen ist die Größenangabe
    • das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht

    Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).

    Zuständigkeiten

    Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.

    Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten

    Der Reisepass hat 32 Seiten. Zusätzlich gibt es für Vielreisende die Möglichkeit gegen eine höhere Gebühr einen 48-Seiten-Pass zu beantragen.
    In eiligen Fällen können Sie den Reisepass als Expresspass beantragen, der im Idealfall in 3-4 Werktagen, ansonsten in 5-7 Werktagen fertiggestellt ist.
    Zur Antragstellung müssen die Minderjährigen selbst auch anwesend sein.

    Bis zum 18. Lebensjahr ist eine Einverständniserklärung erforderlich.
    Beim Abholen Ihres neuen Ausweisdokumentes muss das bisherige Ausweisdokument vorgelegt werden.

    Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, kann ein weiterer Pass beantragt werden. Der Nachweis ist schriftlich zu erbringen und muss konkrete Angaben zu geplanten Reisen und Reisezielen enthalten. Auch muss eine Begründung, warum der bestehende Pass für diese Reisen nicht nutzbar ist, aufgeführt sein. In der Regel ist dieser durch den Arbeitgeber auszustellen.

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten

    Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Reisepasses sind

    • Sie sind deutscher Staatsbürger beziehungsweise deutsche Staatsbürgerin.

    • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses:

    • Der vorläufige Reisepass kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden, wenn der reguläre Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden kann. Das Bürgeramt kann geeignete Nachweise verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.

    • Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten

    Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass),
    • ein aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Bedeckung der Augen,
    • ggf. Ihren bisherigen Reisepass,
    • ggf. Ihre Geburtsurkunde,
    • die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
    • Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. 
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten

    37,50 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 70,00 € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

    Geltungsdauer:

    - für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre

    - für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre

    - vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr

    Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende