Reisepass beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Wohnortgemeinde) beantragen. Örtlich zuständig ist die Passbehörde der Gemeinde, in deren Bezirk Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie können den Reisepass auch bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen, wenn von Ihnen hierfür ein wichtiger Grund dargelegt wird. Die Gebühr für die Ausstellung des Reisepasses verdoppelt sich in diesem Fall.

    Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Abhängig vom Reiseziel benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes Reisedokument. Wenn Reisen mit Ihrem Kind in passpflichtige Länder geplant sind, wird empfohlen, einen regulären Reisepass zu beantragen, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern, wie beispielsweise in den USA, nicht anerkannt wird.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten

    Der Reisepass hat 32 Seiten. Zusätzlich gibt es für Vielreisende die Möglichkeit gegen eine höhere Gebühr einen 48-Seiten-Pass zu beantragen.
    In eiligen Fällen können Sie den Reisepass als Expresspass beantragen, der im Idealfall in 3-4 Werktagen, ansonsten in 5-7 Werktagen fertiggestellt ist.
    Zur Antragstellung müssen die Minderjährigen selbst auch anwesend sein.

    Bis zum 18. Lebensjahr ist eine Einverständniserklärung erforderlich.
    Beim Abholen Ihres neuen Ausweisdokumentes muss das bisherige Ausweisdokument vorgelegt werden.

    Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, kann ein weiterer Pass beantragt werden. Der Nachweis ist schriftlich zu erbringen und muss konkrete Angaben zu geplanten Reisen und Reisezielen enthalten. Auch muss eine Begründung, warum der bestehende Pass für diese Reisen nicht nutzbar ist, aufgeführt sein. In der Regel ist dieser durch den Arbeitgeber auszustellen.

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten

    Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Reisepasses sind

    • Sie sind deutscher Staatsbürger beziehungsweise deutsche Staatsbürgerin.

    • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses:

    • Der vorläufige Reisepass kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden, wenn der reguläre Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden kann. Das Bürgeramt kann geeignete Nachweise verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.

    • Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten

    Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass),
    • ein aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Bedeckung der Augen,
    • ggf. Ihren bisherigen Reisepass,
    • ggf. Ihre Geburtsurkunde,
    • die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
    • Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. 
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten

    37,50 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 70,00 € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

    Geltungsdauer:

    - für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre

    - für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre

    - vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr

    Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


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