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Vorläufigen Personalausweis beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.
Spezielle Hinweise für Gemeinde SchmittenDer vorläufige Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden und ist 3 Monate gültig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Gemeinde Schmitten- ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. Bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrisches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für Gemeinde Schmitten- Die Verwaltungsgebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10 €. Sollten Sie Ihre Hauptwohnung nicht in Schmitten haben, erhöht sich die Gebühr.
- Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte möglich.
Rechtsgrundlage