Führungszeugnis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache oder das erweiterte Führungszeugnis sowie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.

    Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.

    Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke - zum Beispiel zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber - brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis.

    Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie im Kinder- und Jugendbereich tätig werden –  zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein – oder mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.

    Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde – zum Beispiel, wenn eine Fahrerlaubnis erteilt werden soll. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat, und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden – zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.

    Besitzen Sie  neben der deutschen  die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten
    • Sie haben das 14. Lebensjahr vollendet.
    • Sie sind in Schmitten mit Hauptwohnung gemeldet.
    • Für Minderjährige kann der/die gesetzliche Vertreter/in ein Führungszeugnis beantragen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten
    • Ausweisdokument: Personalausweis, Reisepass, eID-Karte oder Aufenthaltstitel
    • Bei Antrag als erweitertes Führungszeugnis ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen.
    • Führungszeugnis für eine Behörde: Verwendungszweck bzw. Geschäftszeichen und genaue Bezeichnung der Behörde (Anschrift mit Postleitzahl des Empfängers)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten
    • Gebühren entstehen in Höhe von 13,00 Euro. Diese sind bei der Beantragung zu entrichten.
    • Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte möglich.
  • Bearbeitungsdauer

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten
  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten

Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke - zum Beispiel zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber - brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis. Dieses kann direkt beim Bundesamt für Justiz online beantragt werden: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende