- Rathaus & Politik
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Tourismus
Gewerbe abmelden
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbeabmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen, ohne dass sich an der Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde etwas ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
Die Abmeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden:- bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst
- bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG)
- bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
Bei Verlegung Ihres Betriebsstandortes:
- Wenn Sie Ihren Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet.
- Wenn Sie Ihren Betriebssitz innerhalb einer Gemeinde ändern, genügt eine Gewerbeummeldung.
Spezielle Hinweise für Gemeinde SchmittenEine Gewerbeabmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen bestehenden Gewerbebetrieb beenden oder verlegen wollen. Dies ist der Fall bei
- vollständiger Aufgabe eines Betriebs
- Gründung nach Umwandlungsgesetz (z.B. Verschmelzung, Spaltung)
- Gesellschafteraustritt
- Wechsel der Rechtsform
- Verlegung eines Betriebs in einen anderen Meldebezirk (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).
- Erbfolge / Verkauf / Verpachtung
Die Gewerbeabmeldung ist gleichzeitig mit der Beendigung des Betriebs vorzunehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Gemeinde Schmitten- Gewerbe-Abmeldung (Formular GewA 3 )
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 28,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-MWVLVwKostOHE2013V27Anlage-2Gemäß Ziffer 2131Gebühr: 8,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-MWVLVwKostOHE2013V27Anlage-2gemäß Ziffer 2132Anträge / Formulare