Beglaubigte Kopien

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Beglaubigung bestätigt die Übereinstimmung des Originals mit der Kopie. Hierdurch wird nicht die Echtheit, Gültigkeit oder der Inhalt des Originals beglaubigt.

  • Verfahrensablauf

    Wir erstellen von Ihrem Original im Bürgerbüro eine Kopie, die wir mit Siegel und Unterschrift beglaubigen.
     
    Wenn Sie Ihre eigene Kopie mitbringen, vergleichen wir die Kopie mit dem Original und beglaubigen diese. Aufgrund dieses Mehraufwands sind in diesem Falle die Gebühren erhöht. Wir empfehlen Ihnen daher, die Kopie von uns anfertigen zu lassen. Das Original muss vorgelegt werden.
     

  • Voraussetzungen

    Im Bürgerbüro nehmen wir nur amtliche Beglaubigungen vor!

    Das Original muss entweder von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sein oder die Kopie muss zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden.

    Wir können Ihnen außerdem keine Beglaubigung anfertigen, wenn dies einer anderen Behörde vorbehalten ist oder einer öffentlichen Beglaubigung bedarf:

    Deutsche Personenstandsurkunden (zum Beispiel Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden) können Sie als beglaubigte Abschrift bei dem Standesamt beantragen, bei dem der Personenstandsfall beurkundet wurde. Dokumente oder Unterschriften auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, Vereins- und Registersachen oder Beglaubigungen für Grundbuchangelegenheiten. Diese Beglaubigungen erhalten Sie bei einem Ortsgericht oder Notar. 

    Dokumente können zudem nicht beglaubigt werden, wenn diese unvollständig oder verändert sind (z.B. fehlende Seiten, Durchstreichungen, Änderungen am Dokument, Heftung geöffnet).

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • das Dokument, das beglaubigt werden soll, im Original
    • ein gültiges Ausweisdokument
  • Welche Gebühren fallen an?

    Leistung


    Gebühren

    Beglaubigung eines Dokuments (Kopie vom Bürgerbüro erstellt)

    je Dokument                    

    3,00 €


    zusätzlich je kopierte Seite 

    0,20 €

    Beglaubigung eines Dokuments (Kopie von Ihnen erstellt)

    je Dokument                        

    5,00 €


    Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte möglich.

  • Rechtsgrundlage

    § 33 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Dokumenten

    Bei einer Verwendung im Ausland kann es zusätzliche Anforderungen geben. Bitte informieren Sie sich zum Thema "Internationaler Urkundenverkehr", zum Beispiel über die Seite des Auswärtigen Amtes.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende