Befreiung von der Ausweispflicht

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

    1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
    2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
    3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
       
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten

    Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.

    Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten

    - Keine selbständige Teilnahme am öffentlichen Leben:

    Sie erfüllen wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen:

    Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.

    Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.

    Sie können sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.

    - Kein gültiges Ausweis-Dokument:

    Sie haben keinen gültigen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass mehr, entweder weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder zum Beispiel, weil Ihr Ausweis gestohlen wurde.

    - Deutsche Staatsangehörigkeit

    - Hauptwohnsitz in Schmitten

    Sie wohnen in Schmitten und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Schmitten reicht nicht aus.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten
    • Schriftlicher Antrag: Befreiung von der Ausweispflicht.pdf (pdf öffnet sich durch Anklicken)
    • Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können (z.B. durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes)
    • soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
    • bei einem Antrag durch eine Vertreterin oder einen Vertreter: Nachweis der Vertretungsmacht (z.B. durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis); Ausweisdokument der Vertreterin oder des Vertreters (z.B. Personalausweis oder Reisepass)


  • Welche Gebühren fallen an?

    Keine.

  • Bearbeitungsdauer

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten

    2-3 Wochen

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten

    Personalausweisgesetz (PAuswG) § 1

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten

An wen muss ich mich wenden?

An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende