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Informationen zur Kommunalwahl am 15.03.2026
Gemeinde- und Kreiswahl werden als allgemeine Kommunalwahlen bezeichnet. Gewählt werden bei den allgemeinen Kommunalwahlen in der Gemeinde Schmitten im Taunus 31 Gemeindevertreter.
Den Musterstimmzettel mit allen Parteien und Kandidaten, die zur Kommunalwahl der Gemeinde Schmitten im Taunus zugelassen worden sind, finden Sie hier:
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 1. April 2025 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (GVBl.2025 Nr. 24) und der Elften Verordnung zur Änderung der Kommunalwahlordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25) wurden die für die Kommunalwahlen maßgeblichen Rechtsgrundlagen geändert.
Schwerpunkte der Änderungen sind:
- Berechnung der Sitzzuteilung nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren
- Gewährung des kommunalen Wahl- und Stimmrechts für wohnungslose Menschen
- Streichung der Angabe von Privatadressen bei öffentlichen Bekanntmachungen von Bewerberinnen und Bewerbern
Wahlberechtigt sind Personen,
- die die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz besitzen oder die Staatsangehörige eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind
und die am Wahltag - das 18. Lebensjahr vollendet haben (am 15. März 2008 oder früher geboren),
- seit mindestens 6 Wochen ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Schmitten im Taunus haben, also spätestens seit dem 1. Februar 2026 in Schmitten im Taunus wohnen und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (das sind Personen, die infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen).
Wählen kann zudem nur derjenige, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder über einen Wahlschein verfügt.
Bei Inhabern von Haupt‐ und Nebenwohnungen gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.
Stimmenabgabemöglichkeiten
Sie können Ihre Stimmen einzeln an beliebige Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Dabei dürfen Sie auch Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) auswählen; das nennt man „Panaschieren“. Jeder Bewerberin und jedem Bewerber Ihrer Wahl können Sie von Ihren Stimmen eine oder auch zwei, aber höchstens drei Stimmen geben; das Anhäufen von zwei oder drei Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten nennt man „Kumulieren“. Beides können Sie auch gleichzeitig nutzen. Achten Sie darauf, dass Sie hierbei Ihre Gesamtstimmenzahl nicht überschreiten.
Wenn Sie einer Liste, so wie sie auf dem Stimmzettel abgedruckt ist, insgesamt und unverändert Ihr Vertrauen schenken wollen, können Sie Ihre Stimmen auch komplett abgeben, indem Sie diese Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfzeile ankreuzen.
Das Listenkreuz bewirkt, dass bei der Auszählung die Bewerberinnen und Bewerber dieser Liste in der dort genannten Reihenfolge von oben nach unten jeweils eine Stimme erhalten.
Sind danach noch nicht alle zur Verfügung stehenden Stimmen aufgeteilt, etwa weil auf einer Liste weniger Namen stehen als Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, wird die beschriebene Stimmenverteilung von oben nach unten solange wiederholt, bis alle Ihre Stimmen aufgebraucht sind oder jede Kandidatin und jeder Kandidat der von Ihnen angekreuzten Liste die höchstzulässige Zahl von drei Stimmen erhalten hat.
Falls Sie eine Liste in der Kopfleiste gekennzeichnet haben, können Sie einzelne Namen aus der Liste streichen. Dies führt dazu, dass die gestrichenen Kandidatinnen und Kandidaten keine Stimmen aus Ihrem Kontingent erhalten.
Beantragung der Briefwahlunterlagen zur Kommunalwahl 2026
Wahlberechtigte, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, können Ihre Unterlagen ab dem 02. Februar2026 online, schriftlich, per E-Mail oder persönlich im Wahlamt der Gemeinde Schmitten im Taunus beantragen. Telefonische Anträge sind nicht möglich.
Die Wahlbenachrichtigungen müssen Ihnen bis zum 21.02.2026 zugegangen sein. Sollte Ihnen diese bis zum 21.02.2026 nicht zugestellt worden sein, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an den Bürgerservice (Wahlamt) unter der 06084 / 4651 oder 4662.
Auf dieser Wahlbenachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zu Ihrem Wahlbezirk und der laufenden Nummer im Wählerverzeichnis.
Online:
Ab dem 02. Februar 2026 ist eine Online-Beantragung unter folgendem Link möglich:
Die Übermittlung der Daten bei der Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Schriftlich:
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist der Antrag bereits vorbereitet. Bitte vollständig ausfüllen und frankiert an die Gemeinde Schmitten im Taunus senden oder persönlich in den Briefkasten werfen.
Anschrift: Rathaus, Wahlamt, Parkstr. 2, 61389 Schmitten im Taunus
E-Mail:
Senden Sie uns formlos einen Antrag per E-Mail und geben Sie darin Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift an.
wahlen@schmitten.de
Persönliche Beantragung im Rathaus:
Ab dem 02.02.2026 können Sie den Antrag auf Briefwahlunterlagen im Rathaus in den Öffnungszeiten persönlich stellen und die Unterlagen direkt in Empfang nehmen. Es besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen vor Ort in einer Wahlkabine auszufüllen und in die Briefwahlurnen einzuwerfen. So besteht keine Gefahr, dass Ihre Unterlagen aufgrund von Postlaufzeiten nicht rechtzeitig bis zum Wahltag 18.00 Uhr im Wahlamt vorliegen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
