Führerschein noch gültig? Beachten Sie die Fristen zum Führerscheintausch!


Nachdem in den vergangenen Jahren bereits die grauen und rosafarbenen Papierführerscheine umgetauscht wurden, sind nun auch Kartenführerscheine ohne eingetragenes Ablaufdatum vom Pflichtumtausch betroffen.                                                                                                                        

Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.

Die untenstehenden Tabellen zeigen die Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.                  

Der neue Kartenführerschein besitzt eine Gültigkeit von 15 Jahren, unabhängig von der Gültigkeit der Fahrerlaubnisklassen.


Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine

Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19. Januar 2033

1953 bis 1958

19. Juli 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025

Kartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013

19. Januar 2033

Der Umtausch des Führerscheines ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. 

Einen Termin können Sie bequem online HIER buchen, oder telefonisch montags bis freitags in der Zeit von 8:30 von 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 06084/4620 vereinbaren.