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Führerschein noch gültig? Beachten Sie die Fristen zum Führerscheintausch!
Nachdem in den vergangenen Jahren bereits die grauen und rosafarbenen Papierführerscheine umgetauscht wurden, sind nun auch Kartenführerscheine ohne eingetragenes Ablaufdatum vom Pflichtumtausch betroffen.
Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.
Die untenstehenden Tabellen zeigen die Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.
Der neue Kartenführerschein besitzt eine Gültigkeit von 15 Jahren, unabhängig von der Gültigkeit der Fahrerlaubnisklassen.
Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine
Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Juli 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Kartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Der Umtausch des Führerscheines ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Einen Termin können Sie bequem online HIER buchen, oder telefonisch montags bis freitags in der Zeit von 8:30 von 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 06084/4620 vereinbaren.
