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Beantragung der Briefwahlunterlagen zur Kommunalwahl 2026

Das Kabinett der hessischen Landesregierung hat beschlossen, dass die nächsten Kommunalwahlen am 15. März 2026 stattfinden. Damit ist das Kabinett einer Empfehlung des Innenministeriums gefolgt. Die beschlossene Verordnung wird nun im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. 

Nach dem Hessischen Kommunalwahlgesetz beginnt die fünfjährige Wahlzeit der Gemeindevertretungen und Kreistage jeweils am 1. April. Die Wahl findet an einem Sonntag im Monat März statt. Der Wahltag wird von der Landesregierung durch Verordnung bestimmt. 

Die letzten allgemeinen Kommunalwahlen fanden am 14. März 2021 statt. Im kommenden Jahr ist der 15. März 2026 der Wahltermin.

Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) ist, das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde den Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt hat, ohne einen Wohnsitz zu haben.

Die Wahlbenachrichtigungen müssen Ihnen bis zum 21.02.2026 zugegangen sein. Sollte Ihnen diese bis zum 21.02.2026 nicht zugestellt worden sein, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an den Bürgerservice (Wahlamt) unter der 06084 / 4651 oder 4662.
Auf dieser Wahlbenachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zu Ihrem Wahlbezirk und der laufenden Nummer im Wählerverzeichnis.

Briefwahlunterlagen können
online, schriftlich per Post, per E-Mail oder persönlich vor Ort
beantragt werden.
Telefonisch ist keine Antragstellung möglich!

Online:
Ab dem 02.02.2026
 ist eine Online-Beantragung unter folgendem Link möglich:

Die Übermittlung der Daten bei der Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Schriftlich:
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist der Antrag bereits vorbereitet. Bitte vollständig ausfüllen und frankiert an die Gemeinde Schmitten im Taunus senden oder persönlich in den Briefkasten werfen.
Anschrift: Rathaus, Wahlamt, Parkstr. 2, 61389 Schmitten im Taunus

E-Mail:
Senden Sie uns formlos einen Antrag per E-Mail und geben Sie darin Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift an.
wahlen@schmitten.de

Persönliche Beantragung im Rathaus:
Ab dem 02.02.2026
 können Sie den Antrag auf Briefwahlunterlagen im Rathaus in den Öffnungszeiten persönlich stellen und die Unterlagen direkt in Empfang nehmen. Es besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen vor Ort in einer Wahlkabine auszufüllen und direkt in die Briefwahlurnen einzuwerfen. So besteht keine Gefahr, dass Ihre Unterlagen aufgrund von Postlaufzeiten nicht rechtzeitig bis zum Wahltag 18.00 Uhr im Wahlamt vorliegen.

Öffnungszeiten zur Beantragung der Briefwahl.

Montag Von 08:30 bis 12:00 Uhr

Dienstag Von 08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch Von 08:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag Von 08:30 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag Von 08:30 bis 12:00 Uhr


Informationen rund um das Thema Wahlen

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Wahlhelferinnen und -helfer gesucht!

Die Gemeinde Schmitten im Taunus sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur tatkräftigen Unterstützung in den insgesamt 12 Wahllokalen der Gemeinde.

Haben Sie Interesse, als Wahlhelfer tätig zu sein? Dann senden Sie uns das Formular "Wahlhelfer" ausgefüllt zurück:

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