Offenlage von Bebauungsplänen im Aufstellungsverfahren

Offenlage von Bebauungsplänen im Aufstellungsverfahren

Welche Bebauungspläne befinden sich bei der Gemeinde Schmitten im Taunus noch im Aufstellungsverfahren?

Es stehen die unten aufgeführten Planungen zu Ihrer Ansicht bereit. Zu den jeweiligen Planungen können Sie innerhalb des angegebenen Beteiligungszeitraums - der Offenlegung - eine Stellungnahme abgeben, die bei der weiteren Bearbeitung des Planverfahrens in einem Abwägungsvorgang bearbeitet wird.

Sie können Ihre Stellungnahme gerne per E-Mail oder schriftlich mit Angabe des Bebauungsplanes an folgende Anschrift senden:

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schmitten
Bauamt - Bauleitplanung
Parkstraße 2
61389 Schmitten

Die Planunterlagen können während der Öffnungszeiten und nach Terminvereinbarung im Bauamt eingesehen werden.


Bauleitplanung der Gemeinde Schmitten, Gemarkung Dorfweil, Bebauungsplan "FFW Nord"

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
in der Zeit vom 18.08.2025 bis einschließlich 19.09.2025

Bebauungsplan "FFW-Nord" Plankarte

Bebauungsplan "FFW-Nord" Textliche Festsetzungen

Bebauungsplan "FFW-Nord" Begründung

Bebauungsplan "FFW-Nord" Artenschutzgutachten inkl. Anlage

Bebauungsplan "FFW-Nord" Erläuterungsbericht Straßenanbindung inkl. Anlage

Bebauungsplan "FFW-Nord" Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung