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Zweitwohnung / Nebenwohnung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde SchmittenWenn Sie aus Ihrer Nebenwohnung/Zweitwohnung ausziehen, müssen Sie diese abmelden.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde SchmittenBei Anmeldung: Wohnungsgeberbescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde SchmittenAls Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
Informationen zur Zweitwohnungssteuer finden Sie hier.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare