Internationalen Führerschein beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der EU/ dem EWR benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Hochtaunuskreis
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten

    Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Serviceleistung des Hochtaunuskreises handelt. 

    Der Bürgerservice der Gemeinde Schmitten nimmt den Führerscheinantrag entgegen und leitet diesen weiter zur Fahrerlaubnisbehörde Bad Homburg.

    Der Internationale Führerschein nach Anlage 8d der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist 3 Jahre gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

    Achtung!
    Für bestimmte Länder (Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Libanon, Mexiko, Sri Lanka und Syrien) ist die Ausstellung eines besonderen Internationalen Führerscheins nach Anlage 8c der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erforderlich. Dieser ist nur ein Jahr gültig. Für länderübergreifende Reisen ist gegebenenfalls die Ausstellung von beiden Internationalen Führerscheinen erforderlich (zwei Anträge).

    Der Internationale Führerschein ist eine Ergänzung bzw. Übersetzung des nationalen Führerscheins. Für Reisen oder Aufenthalte außerhalb Europas wird empfohlen, einen internationalen Führerschein mitzuführen. In welchen Ländern ein Internationaler Führerschein Pflicht ist, kann über die jeweilige Botschaft erfragt werden.
    Nachdem sich die gesetzlichen Grundlagen zum Erhalt eines Internationalen Führerscheins geändert haben, kann dieser nach § 25a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nur an Inhaber eines Kartenführerscheins ausgestellt werden.

    Sofern Sie noch einen Papierführerschein besitzen, muss vor Ausgabe des Internationalen Führerscheins der nationale Papierführerschein in einen Scheckkarten-Führerschein umgetauscht werden. Anträge auf Ausstellung des Internationalen Führerscheins können bei der Führerscheinstelle oder dem Bürgerbüro der Gemeinde Schmitten gestellt werden.
    Die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins bei gleichzeitigem Umtausch des nationalen Führerscheins kann nur persönlich beantragt werden. Eine Bevollmächtigung Dritter ist hier nicht möglich.
    Die Antragstellung sollte mindestens 5 Wochen vor dem geplanten Auslandsaufenthalt erfolgen. Bei kurzfristiger Antragstellung muss der Antrag bei der Führerscheinstelle gestellt werden. In diesen Fällen können erhebliche Mehrkosten nicht vermieden werden.

  • Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten

    Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Schmitten haben.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten

    Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Mitzubringen sind:

    • Personalausweis oder Reisepass. Sofern Sie im Besitz eines Reisepasses sind und keine aktuelle Meldebestätigung vorlegen können (nicht älter als 3 Monate), wird eine Meldeabfrage gegen eine zusätzliche Gebühr von 10,- € erforderlich. Bei Angehörigen eines nicht EU-Staates ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig. 
    • ein aktuelles biometrisches Passfoto
    • Ihr nationaler Führerschein
    • ein gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ein gültiger Personalausweis
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten
    • Die Verwaltungsgebühr beträgt 14,30€ für den Internationalen Führerschein.
    • Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte möglich.
  • Rechtsgrundlage

    §§ 25a und 25b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

  • Was sollte ich noch wissen?

    Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.