Gewerbeummeldung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

    Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. In diesem Fall muss das Gewerbe erst am alten Standort abgemeldet und anschließend am neuen Standort wieder angemeldet werden.

    Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Gewerbeanmeldung" im Hessen-Finder.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten

    Änderung der gemeldeten Daten eines bestehenden Gewerbes ist nach § 14 der Gewerbeordnung umgehend dem Gewerbeamt (Bürgerservice) anzuzeigen. 

    Die Meldung hat den Zweck, die Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen und dient der steuerlichen Erfassung. Hierzu werden die Meldungen auch automatisch weitergeleitet an verschiedene andere Stellen, z.B. Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft, etc.

     Dies ist der Fall bei:

    • Verlegung innerhalb des Zuständigkeitsbereichs
    • Änderung des Namens der Firma
    • Erweiterung oder neue Tätigkeiten
    • Änderung einer bestehenden Tätigkeit
    • Änderung des Familien- oder Vornamens (nur bei Einzel- oder Personengesellschaften)
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten
    • Formular "GeWa 2 Gewerbe-Ummeldung" 
    • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Gewerbeummeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 28,00 fällig. Sofern eine Bescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 8,00 zu entrichten.
     

  • Anträge / Formulare


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