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Gewerbeabmeldung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Leistungsbeschreibung "Gewerbeanmeldung" im Verwaltungsportal.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde SchmittenEine Gewerbeabmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen bestehenden Gewerbebetrieb beenden oder verlegen wollen. Dies ist der Fall bei
- vollständiger Aufgabe eines Betriebs
- Gründung nach Umwandlungsgesetz (z.B. Verschmelzung, Spaltung)
- Gesellschafteraustritt
- Wechsel der Rechtsform
- Verlegung eines Betriebs in einen anderen Meldebezirk (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).
- Erbfolge / Verkauf / Verpachtung
Die Gewerbeabmeldung ist gleichzeitig mit der Beendigung des Betriebs vorzunehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schmitten- Gewerbe-Abmeldung (Formular GewA 3 )
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Welche Gebühren fallen an?
Für die Gewerbeabmeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 28,00 fällig. Sofern eine Empfangsbescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 8,00 zu entrichten.
Anträge / Formulare