Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024


Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Gültige Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Weshalb gibt es keine Kinderreisepässe mehr? 

Kinderreisepässe, vor allem die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, wurden in der Vergangenheit nicht mehr in jedem Land als Ausweisdokument akzeptiert. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses erheblich ein.

Mit der Abschaffung werden künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung bzw. Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden, sowie Kosten minimiert.

Welche Arten von Ausweisdokumenten können für ein Kind beantragt werden? 

Für Reisen innerhalb der EU, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei genügt ein Personalausweis. Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein biometrischer Reisepass erforderlich. Die Gültigkeitsdauer des biometrischen Reisepasses beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren sechs Jahre.

Weitere Informationen 

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Seiten des BMI.