Fundbüro

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen. 

    Bei einer Fundsache mit einem Wert von über 10,00 Euro sind Sie zu einer Anzeige verpflichtet. Die Anzeige muss unverzüglich, d.h. so schnell wie möglich, erfolgen. Die Anzeige einer Fund- bzw. Verlustsache beinhaltet Angaben zum Ort und zur Zeit des Fundes oder Verlusts sowie eine möglichst genaue Beschreibung der Fund- oder Verlustsache. 

    In beiden Fällen sollten Sie Ihre Kontaktdaten angeben, damit Sie bei Bedarf benachrichtigt werden können. Als Finderin oder Finder steht Ihnen, sofern gewünscht, unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf die gefundene Sache (Eigentumserwerb) oder ein Finderlohn bzw. eine Aufwendungsentschädigung zu. Bei einem Verlust können Sie sich vom Fundbüro eine Verlustbescheinigung für die Versicherung ausstellen lassen. 

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. 

    Zuständig für zugelaufene oder zugeflogene Tiere ist das Tierheim Hochtaunus. Tiere werden im Bürgerservice nicht angenommen. 

    Die Anzeige kann per Online-Antrag über www.verlustsache.de, in Papierform oder auch persönlich vor Ort getätigt werden.

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende