⇑ / Früherkennungsuntersuchungen für Kinder durchführen
Leistungsbeschreibung
Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztliche Früherkennungsuntersuchungen für versicherte Kinder und Jugendliche, die auch als U-Untersuchungen und J-Untersuchungen bekannt sind. Die Untersuchungen können Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Sie dienen der der Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche, geistige oder psycho-soziale Entwicklung gefährden. Dazu gehören bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres auch Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten z.B. die Bestimmung des Kariesrisikos und die Beratung über Ernährung und Mundhygiene.
Das Nähere über Inhalt, Art und Umfang der Untersuchungen regelt der der Gemeinsame Bundesausschuss in der Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (U1 bis U9) der Richtlinie zur Jugendgesundheitsuntersuchung (J1).
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an Ihre Kinderärztin oder Ihren Kinderarzt. Sie oder er wird Ihnen sicherlich gerne weiterhelfen.
Fragen aus den Arztpraxen zur Umsetzung des Kindergesundheitsschutzgesetzes können an das Hessische Kindervorsorgezentrum, Klinikum der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Theodor-Stern-Kai 7, Frankfurt am Main, gerichtet werden.
Telefon: +49 69-6301-87501
E-Mail:
Welche Gebühren fallen an?
Für die Gesundheitsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen fallen keine Zuzahlungen an.
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internetauftritt des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration unter der Adresse „www.hmsi.hessen.de“, in der Rubrik „Gesundheit”, Beitrag „Kindervorsorgeuntersuchungen”.
- (Hessisches Ministerium für Soziales und Integration) Kindervorsorgeuntersuchungen