⇑ / Frühförderung von Kindern mit Behinderungen
Leistungsbeschreibung
Das Angebot der wohnortnahen interdisziplinären Frühförderstellen richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in der Altersgruppe von der Geburt bis zum Schuleintritt.
Durch eine möglichst frühzeitige Diagnose mit anschließender Förderung sollen die Folgen einer Behinderung beseitigt bzw. abgemildert und die Kinder in ihrer natürlichen Entwicklung unterstützt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Nähere Auskünfte erteilen die Landesarbeitsgemeinschaft "Frühe Hilfen", die Arbeitsstelle Frühförderung Hessen, die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte und das Frühförderung behinderter Kinder.
- Landesarbeitsgemeinschaft " Frühe Hilfen"
- die Arbeitsstelle Frühförderung Hessen
- (Landeswohlfahrtsverband Hessen) Schulen für Sinnesgeschädigte
- (Hessisches Ministerium für Soziales und Integration) Frühförderung behinderter Kinder
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.