⇑ / Schwerbehindertenausweis
Leistungsbeschreibung
Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Er ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, wie:
- besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz,
- Anspruch auf Zusatzurlaub,
- Vergünstigungen bei der Einkommensteuerung und
- vergünstigter oder unentgeltlicher Beförderung mit Bus und Bahn.
Er gibt den Grad der Behinderung und gesundheitliche Merkmale an.
Diese Merkmale sind:
- aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
- H - Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
- Bl - Blind
- Gl - Gehörlos
- RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
- 1. Kl. - Berechtigt zur Nutzung der ersten Klasse in Eisenbahnen mit Fahrkarten für die Zweite Klasse oder innerhalb des persönlichen Streckenverzeichnisses (nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz)
- B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
Die Ausweise haben die Farben gün oder grün/orange. Schwerbehinderte Menschen, welche das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr in Anspruch nehmen können, erhalten einen Ausweis in den Farben grün/orange. Für Schwerbehinderte ab einem Alter von 10 Jahren ist ein farbiges Lichtbild in Passbildgröße erforderlich.
- Schwerbehindertenausweis beantragen
- (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder) Schwerbehindertenausweis verlängern lassen
An wen muss ich mich wenden?
Die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises erfolgt durch die örtlich zuständigen Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales
- (Regierungspräsidium Gießen) Hessische Ämter für Versorgung und Soziales
Voraussetzungen
Grad der Behinderung von mindestens 50
Welche Gebühren fallen an?
kostenlos
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formloses Schreiben mit einem farbigen Passbild in der Anlage, welches Sie an Ihr zuständiges Hessisches Amt für Versorgung und Soziales richten.
- (Regierungspräsidium Gießen) Formanträge
Was sollte ich noch wissen?
Müssen Sie Ihre Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen, so reicht es aus, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis vorlegen. Die Vorlage des Feststellungsbescheides kann nicht verlangt werden.