Über das Auswahlsystem „Was erledige ich wo?“ gelangen sie auf schnellstem Weg zum richtigen Ansprechpartner. Darüber hinaus stehen ihnen umfassende und aktuelle Informationen über die Ämter der Verwaltung und alle gemeintlichen Gremien zur Verfügung.
Die Nutzung dieser Seiten soll Ihnen die Kommunikation mit dem Rathaus vereinfachen, indem Sie beispielsweise bequemen Zugriff auf die Verwaltung erhalten und so wissen, welches Amt für Ihr Anliegen zuständig ist und was Sie beachten müssen.
Öffnungszeiten
Montags bis Freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Telefon 06084 -460 Telefax 06084- 4646
⇑ / Fluglärm (zivil)
Leistungsbeschreibung
Sie wohnen in der Nähe eines Flughafens? Dann kennen Sie den Lärm, den startende und landende Flugzeuge und Hubschrauber verursachen.
Dieser Fluglärm ist vom sogenannten Bodenlärm zu unterscheiden, der durch Bewegungen von Fahrzeugen auf dem Fluggelände oder durch den Autoverkehr am Flughafen entsteht.
In Deutschland sind Starts und Landungen in der Regel nur auf Flugplätzen erlaubt (Flugplatzzwang). Dies gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung bei einer Gefahr (z.B. für Notlandungen von Rettungshubschraubern). In besonderen Fällen können auch Ausnahmeerlaubnisse erteilt werden.
Auf der Grundlage des Fluglärmgesetzes sind rund um zivile und militärische Flugplätze so genannte Lärmschutzbereiche einzurichten. Diese werden in 2 Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht gegliedert. Das Fluglärmgesetz regelt darüber hinaus:
- Beschränkungen der baulichen Nutzung
- Anforderungen an den Schallschutz und an die Belüftung bei schutzbedürftigen Einrichtungen und Wohnungen
- Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und
- Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs bei neuen oder wesentlich geänderten Flugplätzen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie sich durch Fluglärm belästigt fühlen, wenden Sie sich bei zivilen Flughäfen an den jeweiligen Flughafen:
- Soweit der Verkehrsflughafen Frankfurt Main betroffen ist
- Soweit Verkehrslandeplätze betroffen sind
- an das örtlich zuständige Regierungspräsidium (Darmstadt oder Kassel)
- an das örtlich zuständige Regierungspräsidium (Darmstadt oder Kassel)
- (Fraport AG) Infothek Fluglärm
- (Fraport AG) Infothek Schallschutz
- Kontaktformular des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bankverbindung
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