Über das Auswahlsystem „Was erledige ich wo?“ gelangen sie auf schnellstem Weg zum richtigen Ansprechpartner. Darüber hinaus stehen ihnen umfassende und aktuelle Informationen über die Ämter der Verwaltung und alle gemeintlichen Gremien zur Verfügung.
Die Nutzung dieser Seiten soll Ihnen die Kommunikation mit dem Rathaus vereinfachen, indem Sie beispielsweise bequemen Zugriff auf die Verwaltung erhalten und so wissen, welches Amt für Ihr Anliegen zuständig ist und was Sie beachten müssen.
Öffnungszeiten
Montags bis Freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Telefon 06084 -460 Telefax 06084- 4646
⇑ / Wesentlich geistig und/oder körperlich behinderte Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien
Leistungsbeschreibung
Das Leben in einer Pflegefamilie stellt eine Alternative zu einer stationären Versorgung in einer Einrichtung dar und bietet geistig und/oder körperlich behinderten Minderjährigen Betreuung, Pflege, Erziehung und Förderung in der Geborgenheit einer Familie.
Die aufnehmende Familie wird fachlich und finanziell unterstützt.
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung,
- (Landeswohlfahrtsverband Hessen) Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.
- Anleitung zum Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)
- Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)
Welche Gebühren fallen an?
Für Familien, die sich als Pflegefamilie bewerben möchten, können im Rahmen der Bewerbung Kosten für ein ärztliches Attest und das polizeiliche Führungszeugnis entstehen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Anspruchs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.
Rechtsgrundlage
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach §§ 53 -60a SGB XII
Was sollte ich noch wissen?
Die Gewinnung von Familien und die fachliche Begleitung erfolgen derzeit noch durch den Fachdienst des LWV Hessen. Geplant ist die kontinuierliche Betreuung durch einen qualifizierten Fachdienst vor Ort.
Für Kinder und Jugendliche mit einem Erziehungsdefizit und/oder einer seelischen Behinderung besteht ein vorrangiger Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII. Zuständiger Ansprechpartner ist das örtliche Jugendamt.
Bemerkungen
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.lwv-hessen.de
- (Landeswohlfahrtsverband Hessen) www.lwv-hessen.de
Enthalten in folgenden Kategorien
Bankverbindung
Nassauische | IBAN | BIC |
Taunus | IBAN | BIC |
Frankfurter | IBAN | BIC |