Über das Auswahlsystem „Was erledige ich wo?“ gelangen sie auf schnellstem Weg zum richtigen Ansprechpartner. Darüber hinaus stehen ihnen umfassende und aktuelle Informationen über die Ämter der Verwaltung und alle gemeintlichen Gremien zur Verfügung.
Die Nutzung dieser Seiten soll Ihnen die Kommunikation mit dem Rathaus vereinfachen, indem Sie beispielsweise bequemen Zugriff auf die Verwaltung erhalten und so wissen, welches Amt für Ihr Anliegen zuständig ist und was Sie beachten müssen.
Öffnungszeiten
Montags bis Freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Telefon 06084 -460 Telefax 06084- 4646
⇑ / Betreuungs- und Pflegeaufsicht Hessen (ehemals Heimaufsicht)
Leistungsbeschreibung
Die Hessische Betreuungs- und Pflegeaufsicht überprüft die hessischen Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, berät die Einrichtungen und Einrichtungsbetreiber und geht Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Betreuungs- und Pflegebedürftigen und deren Angehörigen nach. Auf diese Weise wird der Schutz älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen sichergestellt.
Der Schutz der Würde und der Gesundheit der gepflegten und betreuten Menschen steht hierbei ebenso im Vordergrund wie die Förderung von Selbständigkeit und selbstbestimmter Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Die Prüfungen der Einrichtungen erfolgen wiederkehrend und ggf. auch anlassbezogen. Sie können jederzeit und in der Regel unangemeldet durchgeführt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Alle stationären und ambulanten Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen unterliegen in Hessen der staatlichen Aufsicht. Zuständige Behörde hierfür ist jeweils das örtliche Amt für Versorgung und Soziales (HAVS), obere Aufsichtsbehörde ist das Regierungspräsidium Gießen. Die Fach- und Rechtsaufsicht liegt bei dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration.
Die örtliche Zuständigkeit für die Überprüfung der hessischen Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen liegt bei den sechs Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales (HÄVS). Diesen sind die Landkreise und kreisfreien Städte wie folgt zugeordnet.
- HAVS Darmstadt: Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Groß-Gerau, Landkreis Bergstraße, Odenwaldkreis, Stadt Darmstadt
- HAVS Frankfurt: Landkreis Offenbach, Hochtaunuskreis, Stadt Frankfurt, Stadt Offenbach
- HAVS Fulda: Landkreis Fulda, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Main-Kinzig-Kreis
- HAVS Gießen: Landkreis Gießen, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Lahn-Dill-Kreis, Vogelsbergkreis, Wetteraukreis
- HAVS Kassel: Landkreis Kassel, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner-Kreis, Schwalm-Eder-Kreis, Stadt Kassel
- HAVS Wiesbaden: Landkreis Limburg-Weilburg, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis, Stadt Wiesbaden
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Betreuungs- und Pflegeaufsicht ist das Hessische Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen vom 07. März 2012.
Bemerkungen
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