Über das Auswahlsystem „Was erledige ich wo?“ gelangen sie auf schnellstem Weg zum richtigen Ansprechpartner. Darüber hinaus stehen ihnen umfassende und aktuelle Informationen über die Ämter der Verwaltung und alle gemeintlichen Gremien zur Verfügung.
Die Nutzung dieser Seiten soll Ihnen die Kommunikation mit dem Rathaus vereinfachen, indem Sie beispielsweise bequemen Zugriff auf die Verwaltung erhalten und so wissen, welches Amt für Ihr Anliegen zuständig ist und was Sie beachten müssen.
Öffnungszeiten
Montags bis Freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Telefon 06084 -460 Telefax 06084- 4646
⇑ / Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Leistungsbeschreibung
Kinder und Jugendliche, die Opfer von Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch werden, benötigen dringend Schutz und Hilfe. Am wirkungsvollsten können diejenigen helfen, die "nahe dran" sind. Sie sind oft die Einzigen, die Informationen weitergeben können und damit Hilfeprozesse in Gang setzen.
Wenn Ihnen in Ihrer Nachbarschaft, in Ihrem Bekanntenkreis oder auch in Ihrer Verwandtschaft Anzeichen für solche Dinge auffallen, suchen Sie bitte das direkte Gespräch und lassen Sie andere wissen, dass Sie sich Sorgen machen oder bestimmte Handlungen nicht akzeptieren können und wollen.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine direkte Ansprache der Erziehungsberechtigten nicht zu einer Verbesserung der Situation des Kindes führt, nehmen Sie bitte umgehend mit den Behörden Kontakt auf. Ihre Anonymität bleibt gewahrt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt oder, wenn Sie das Gefühl haben, dass eine große Gefahr besteht, an jede Polizeidienststelle.
Rechtsgrundlage
Bankverbindung
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