Über das Auswahlsystem „Was erledige ich wo?“ gelangen sie auf schnellstem Weg zum richtigen Ansprechpartner. Darüber hinaus stehen ihnen umfassende und aktuelle Informationen über die Ämter der Verwaltung und alle gemeintlichen Gremien zur Verfügung.
Die Nutzung dieser Seiten soll Ihnen die Kommunikation mit dem Rathaus vereinfachen, indem Sie beispielsweise bequemen Zugriff auf die Verwaltung erhalten und so wissen, welches Amt für Ihr Anliegen zuständig ist und was Sie beachten müssen.
Öffnungszeiten
Montags bis Freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Telefon 06084 -460 Telefax 06084- 4646
⇑ / Lärmaktionsplanung (Bürgerbeteiligung)
Leistungsbeschreibung
Im Jahr 2002 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist unter anderem eine EU-weite Bestandsaufnahme der Lärmbelastung durch verschiedene Lärmquellen.
Als erster Schritt wurde eine Lärmkartierung für die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken, den Flughafen Frankfurt sowie die Ballungsräume Frankfurt, Wiesbaden, Kassel, Offenbach und Darmstadt vorgenommen.
Auf Grundlage der Lärmkartierung wurden Lärmaktionspläne aufgestellt, die zukünftig fortgeschrieben und auf die tatsächlichen Verhältnisse angepasst werden. Im Rahmen der Aufstellung der Lärmaktionspläne erfolgt eine umfangreiche Bürgerbeteiligung.
An wen muss ich mich wenden?
Die Lärmkartierung erfolgt durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie. Für die Aufstellung der Lärmaktionspläne und der Bürgerbeteiligung sind die Regierungspräsidien in Hessen zuständig.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie in den Internetauftritten
- (Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie) Lärm
- (Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) Luft, Lärm & Licht
- (Bundesministerium für Umwelt, Bau, Naturschutz und Reaktorsicherheit) Lärmschutz
Bankverbindung
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