Über das Auswahlsystem „Was erledige ich wo?“ gelangen sie auf schnellstem Weg zum richtigen Ansprechpartner. Darüber hinaus stehen ihnen umfassende und aktuelle Informationen über die Ämter der Verwaltung und alle gemeintlichen Gremien zur Verfügung.
Die Nutzung dieser Seiten soll Ihnen die Kommunikation mit dem Rathaus vereinfachen, indem Sie beispielsweise bequemen Zugriff auf die Verwaltung erhalten und so wissen, welches Amt für Ihr Anliegen zuständig ist und was Sie beachten müssen.
Öffnungszeiten
Montags bis Freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
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Leistungsbeschreibung
Viele Bereiche unserer Gesellschaft leben vom persönlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürger. Diese Bereitschaft ist in Hessen besonders ausgeprägt. Etwa 2 Millionen Ehrenamtliche setzen sich auf unterschiedlichste Weise für das Gemeinwohl ein.
Hessen weiß um die Bedeutung dieses Engagements für ein funktionierendes Gemeinwesen und sagt DANKE.
Für vorbildlichen Einsatz werden deshalb Bürgerinnen und Bürger mit der höchsten Form staatlicher Anerkennung ausgezeichnet: den Orden und Ehrenzeichen.
Einen Überblick über die Staatlichen Orden und Ehrenzeichen des Landes Hessen erhalten Sie auf der Homepage der "Hessischen Staatskanzlei".
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Art der Unterlagen variiert, je nach Auszeichnung. Details ergeben sich ebenfalls aus der oben genannten Aufstellung zu Orden und Ehrenzeichen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bearbeitungsdauer und auch die Fristen sind (bedingt durch die verschiedenen Auszeichnungen und Preise) ebenfalls sehr unterschiedlich.
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
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