Über das Auswahlsystem „Was erledige ich wo?“ gelangen sie auf schnellstem Weg zum richtigen Ansprechpartner. Darüber hinaus stehen ihnen umfassende und aktuelle Informationen über die Ämter der Verwaltung und alle gemeintlichen Gremien zur Verfügung.
Die Nutzung dieser Seiten soll Ihnen die Kommunikation mit dem Rathaus vereinfachen, indem Sie beispielsweise bequemen Zugriff auf die Verwaltung erhalten und so wissen, welches Amt für Ihr Anliegen zuständig ist und was Sie beachten müssen.
Öffnungszeiten
Montags bis Freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Telefon 06084 -460 Telefax 06084- 4646
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Leistungsbeschreibung
Wer in Deutschland bzw. in Europa ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Je nach Fahrzeug und Nutzungsart gibt es unterschiedliche Fahrerlaubnisklassen. Die Voraussetzungen zum Erwerb der unterschiedlichen Fahrerlaubnisse weichen stark voneinander ab.
Die Übersicht der Fahrerlaubnisklassen erhalten Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
- (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur- BMVI)) Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen
An wen muss ich mich wenden?
An die für Ihren Wohnsitz (Hauptwohnsitz) zuständige Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage
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