Über das Auswahlsystem „Was erledige ich wo?“ gelangen sie auf schnellstem Weg zum richtigen Ansprechpartner. Darüber hinaus stehen ihnen umfassende und aktuelle Informationen über die Ämter der Verwaltung und alle gemeintlichen Gremien zur Verfügung.
Die Nutzung dieser Seiten soll Ihnen die Kommunikation mit dem Rathaus vereinfachen, indem Sie beispielsweise bequemen Zugriff auf die Verwaltung erhalten und so wissen, welches Amt für Ihr Anliegen zuständig ist und was Sie beachten müssen.
Öffnungszeiten
Montags bis Freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Telefon 06084 -460 Telefax 06084- 4646
⇑ / Liegenschaftsbeschreibung - Auszug/Auskunft
Leistungsbeschreibung
Das Liegenschaftskataster enthält beschreibende Angaben über alle Grundstücke in Hessen, zu denen z.B. die Flur- und Flurstücksnummer, die Flächengröße, die Lagebezeichnung und die tatsächliche Nutzungsart gehören. Daneben werden im Liegenschaftskataster auch nachrichtlich die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke aus dem Grundbuch geführt.
Wenn Sie z.B. für ein Bauvorhaben entsprechende Angaben über Ihr Grundstück benötigen, können Sie das Liegenschaftskataster einsehen sowie Auskünfte oder Ausgaben (Liegenschaftsbeschreibung) daraus erhalten.
An wen muss ich mich wenden?
Auskünfte sowie Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie bei den Ämtern für Bodenmanagement sowie über das Online-Portal „Geodaten online“.
Voraussetzungen
Grundsätzlich kann jede Person oder Stelle das Liegenschaftskataster als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Auskünfte oder Ausgaben daraus erhalten. Davon abweichend werden Angaben über die Namen, Geburtsdaten und Anschriften der Eigentümerinnen und Eigentümer nur den Personen oder Stellen zugänglich gemacht, die ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Daten haben.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bereitstellung von Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster werden Gebühren nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie Verkehr, und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL) erhoben. In welcher genauen Höhe die Gebühren erhoben werden, hängt vom Einzelfall ab. Auskünfte erteilen die Ämter für Bodenmanagement.
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