Über das Auswahlsystem „Was erledige ich wo?“ gelangen sie auf schnellstem Weg zum richtigen Ansprechpartner. Darüber hinaus stehen ihnen umfassende und aktuelle Informationen über die Ämter der Verwaltung und alle gemeintlichen Gremien zur Verfügung.
Die Nutzung dieser Seiten soll Ihnen die Kommunikation mit dem Rathaus vereinfachen, indem Sie beispielsweise bequemen Zugriff auf die Verwaltung erhalten und so wissen, welches Amt für Ihr Anliegen zuständig ist und was Sie beachten müssen.
Öffnungszeiten
Montags bis Freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Telefon 06084 -460 Telefax 06084- 4646
⇑ / Steuervordrucke im Verfahren ELSTER
Leistungsbeschreibung
Mit dem Verfahren ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) haben die Steuerverwaltungen der Länder und des Bundes für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit geschaffen, die Steuererklärungen elektronisch an die Steuerverwaltung zu übermitteln. Unter https://www.elster.de können Steuererklärungen, Einsprüche, Anträge auf Fristverlängerung oder Anpassung der Vorauszahlungen online erstellt und an das Finanzamt übermittelt werden. und zwar unabhängig vom Betriebssystem, das auf Ihrem Computer installiert ist.
Für Arbeitgeber ist außerdem die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungsdaten sowie der Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ihrer Arbeitnehmer möglich. Arbeitnehmer können ihre persönlichen ELStAM unter https://www.elster.de abrufen.
Ihre Vorteile:
- weniger Papier,
- weitgehender Belegverzicht,
- elektronischer Belegabruf für die „Vorausgefüllte Steuererklärung“
- elektronische Bescheiddatenübermittlung,
- Übernahme der Vorjahresdaten,
- Überprüfung der erklärten Daten auf formale Fehler,
- Berechnung der voraussichtlichen Steuer,
- sichere Übermittlung der Steuerdaten,
- Vermeidung von Übertragungsfehlern,
- weniger Rückfragen durch das Finanzamt,
- elektronische Bescheiddatenabholung (optional),
- automatischer Bescheiddatenabgleich,
- Funktionen zur Unterstützung von Anwendern mit Sehschwäche.
Weitere Informationen zu ELSTER erhalten Sie unter https://www.elster.de
- (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder) Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM)
An wen muss ich mich wenden?
an das für Sie zuständige Finanzamt.
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