Über das Auswahlsystem „Was erledige ich wo?“ gelangen sie auf schnellstem Weg zum richtigen Ansprechpartner. Darüber hinaus stehen ihnen umfassende und aktuelle Informationen über die Ämter der Verwaltung und alle gemeintlichen Gremien zur Verfügung.
Die Nutzung dieser Seiten soll Ihnen die Kommunikation mit dem Rathaus vereinfachen, indem Sie beispielsweise bequemen Zugriff auf die Verwaltung erhalten und so wissen, welches Amt für Ihr Anliegen zuständig ist und was Sie beachten müssen.
Öffnungszeiten
Montags bis Freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Telefon 06084 -460 Telefax 06084- 4646
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Leistungsbeschreibung
Röntgenstrahlen werden in der Forschung, Technik und Medizin eingesetzt. Der Betrieb von Röntgeneinrichtungen muss nach der Röntgenverordnung bei den Regierungspräsidien angezeigt bzw. genehmigt werden.
Voraussetzungen für die Anzeige bzw. Genehmigung einer Röntgeneinrichtung sind u.a. die notwendige Fachkunde des Betreibers/Anwenders sowie die mängelfreie Prüfung der Röntgeneinrichtung durch einen behördlich bestimmten Sachverständigen. Während des Betriebes ist in Zeitabständen von fünf Jahren bei allen Röntgeneinrichtungen eine Wiederholungprüfung durch einen Sachverständigen durchzuführen. Im medizinischen Bereich sind regelmäßige Maßnahmen zur Qualitätssicherung vorzunehmen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich bitte an das zuständige Regierungspräsidium in Kassel, Gießen oder Darmstadt.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Formulare Regierungspräsidium Kassel
- Formulare Regierungspräsidium Darmstadt
- Formulare Regierungspräsidium Gießen
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Thema Röntgenstrahlenschutz befinden sich auf der entsprechenden Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen, Kassel oder Darmstadt.
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