Über das Auswahlsystem „Was erledige ich wo?“ gelangen sie auf schnellstem Weg zum richtigen Ansprechpartner. Darüber hinaus stehen ihnen umfassende und aktuelle Informationen über die Ämter der Verwaltung und alle gemeintlichen Gremien zur Verfügung.
Die Nutzung dieser Seiten soll Ihnen die Kommunikation mit dem Rathaus vereinfachen, indem Sie beispielsweise bequemen Zugriff auf die Verwaltung erhalten und so wissen, welches Amt für Ihr Anliegen zuständig ist und was Sie beachten müssen.
Öffnungszeiten
Montags bis Freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Telefon 06084 -460 Telefax 06084- 4646
⇑ / Beratung von Unternehmen bei der Auswahl von Methoden und Instrumenten zur Erhebung psychischer Belastungen bei der Arbeit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
Leistungsbeschreibung
Der Arbeitgeber hat im Rahmen des als Regelkreis angelegten Prozesses der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) die Prozessschritte der Ermittlung und Beurteilung psychischer Belastungen durchzuführen.
Zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gibt es ein breites Spektrum an Methoden und Verfahren, die verschiedenen betrieblichen Gegebenheiten und Bedürfnissen Rechnung tragen. So eignet sich beispielsweise bei kleinen Gruppen/Betrieben oder bei Sprachbarrieren eher der Einsatz von Gruppeninterviews (moderierte Analyseworkshops), persönlichen Gesprächen oder Beobachtungen/Beobachtungsinterviews anstelle von standarisierten schriftlichen Mitarbeiterbefragungen.
Neben Mitarbeiteranzahl und Sprachverständnis sind aber auch folgende Kriterien zu berücksichtigen:
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Detaillierungsgrad (Grob-Feinanalyse)
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Erfassung relevanter psychischer Belastungsfaktoren für den ausgewählten Tätigkeitsbereich
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Angemessenheit (Aufwand vs. Nutzen und Fortführung)
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Branchenlösungen vs. branchenübergreifenden Verfahren
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Bewährung von Instrumenten und Gütekriterien
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Anonymität und Vertraulichkeit
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Analyse der Belastungen durch eine Analyse der Ressourcen erweitern!?
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Möglichkeiten der Beurteilung ermittelter Belastungen
Das Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung berät Sie hessenweit zu Fragen der Methoden- und Instrumentenauswahl für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Die Beratung erfolgt im Rahmen von Gesprächen, schließt aber auch Impulsreferate und Vorträge in Unternehmen mit ein. Das hessenweit tätige Kompetenzteam ist im Regierungspräsidium Gießen angesiedelt.
Verfahrensablauf
Die Kontaktaufnahme erfolgt durch das Unternehmen oder die Arbeitsschutzbehörde (mündlich/telefonisch, schriftlich)
An wen muss ich mich wenden?
Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung
Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 25.2
Claudia Flake
Voraussetzungen
Die Leistung können alle Unternehmen mit Sitz in Hessen in Anspruch nehmen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Beratung im Rahmen der behördlichen Überwachungsaufgabe ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlage
Arbeitsschutzgesetz
Bemerkungen
Weiterführende Informationen finden Sie im Sozialnetz Hessen unter http://www.sozialnetz.de/ca/b/dms/
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