Über das Auswahlsystem „Was erledige ich wo?“ gelangen sie auf schnellstem Weg zum richtigen Ansprechpartner. Darüber hinaus stehen ihnen umfassende und aktuelle Informationen über die Ämter der Verwaltung und alle gemeintlichen Gremien zur Verfügung.
Die Nutzung dieser Seiten soll Ihnen die Kommunikation mit dem Rathaus vereinfachen, indem Sie beispielsweise bequemen Zugriff auf die Verwaltung erhalten und so wissen, welches Amt für Ihr Anliegen zuständig ist und was Sie beachten müssen.
Öffnungszeiten
Montags bis Freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Telefon 06084 -460 Telefax 06084- 4646
⇑ / Beratung in allen Fragen der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und des Arbeitsschutzmanagements
Leistungsbeschreibung
Der Arbeitgeber kann den Schutz der Beschäftigten in seinem Betrieb nur effektiv sicherstellen, wenn er auf eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation zurückgreifen kann. Zur Wahrnehmung seiner Arbeitsschutzpflichten muss er bestimmte Aufgaben, Zuständigkeiten und Abläufe im Unternehmen regeln. Dies fordert dass Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Unterstützt wird der Arbeitgeber durch eine Sicherheitsfachkraft und einen Betriebsarzt, deren Beratungsdienste er nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Anspruch nehmen muss. Sonderregelungen für kleinere Unternehmen sind in berufsgenossenschaftlichen Vorschriften beschrieben.
Darüber hinausgehend können Arbeitsschutz(management)systeme sicherstellen, dass Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in allen unternehmerischen Entscheidungen und auf allen betrieblichen Ebenen systematisch berücksichtigt werden.
Neben den zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsschutzdezernate bei den drei hessischen Regierungspräsidien berät Sie das Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung in allen Fragen der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und des Arbeitsschutzmanagements. Das hessenweit tätige Kompetenzteam ist im Regierungspräsidium Gießen angesiedelt.
Verfahrensablauf
Die Kontaktaufnahme erfolgt durch das Unternehmen oder die Arbeitsschutzbehörde (mündlich/telefonisch, schriftlich)
An wen muss ich mich wenden?
Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung
Regierungspräsidium Gießen, Dez. 25.2
Michèle Wachkamp
Voraussetzungen
Die Leistung können alle Unternehmen mit Sitz in Hessen in Anspruch nehmen.
Welche Gebühren fallen an?
Beratung im Rahmen der Überwachungsaufgabe gebührenfrei
Rechtsgrundlage
Arbeitsschutzgesetz
Bemerkungen
Weiterführende Informationen auf dem Sozialnetz Hessen unter http://www.sozialnetz.de/ca/b/cun/
Wissensplattform AMS:
http://www.sozialnetz.de/ca/b/cup/
Publikationen zum Thema:
Hessischer Leitfaden Arbeitsschutzmanagement http://www.sozialnetz.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaaaahezm
Kleine Schritte - Große Wirkung - Arbeitsschutz organisieren (Praxistipps für Kleinbetriebe / Handlungshilfe zur Verbesserung der Arbeitsschutzorganisation in Klein- und Kleinstbetrieben)
http://www.sozialnetz.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaaaaijkn
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